UN 3402
ERDALKALIMETALL-AMALGAM, FEST
Eintrag 1 · Klasse 4.3 · Verpackungsgruppe I · W2ERDALKALIMETALL-AMALGAM, FEST
Stoff und Einstufung
- (1)UN-Nummer
- 3402
- (2)Benennung und Beschreibung
- ERDALKALIMETALL-AMALGAM, FEST
- (3b)Klassifizierungscode
- W2
Feste Stoffe, die in Berührung mit Wasser entzündbare Gase entwickeln, ohne Nebengefahr.
Bedeutung und Bedingungen ansehen - (4)Verpackungsgruppe
- I
- (5)Gefahrzettel
- 4.3
Sondervorschriften und Mengen
- (6)Sondervorschriften
- 183
506
SV 183 · Bedeutung anzeigen
Auszug aus dem ADR · erster Absatz
Die Gruppe der Erdalkalimetalle umfasst die Elemente Magnesium, Calcium, Strontium und Barium.
Vollständige Sondervorschrift 183 mit OriginalansichtSV 506 · Bedeutung anzeigen
Auszug aus dem ADR · erster Absatz
Erdalkalimetalle und Erdalkalimetalllegierungen in pyrophorer Form sind Stoffe der Klasse 4.2.
Vollständige Sondervorschrift 506 mit Originalansicht - (7a)Begrenzte Mengen
- 0
Der Wert 0 bedeutet: Die Beförderung in begrenzten Mengen nach Kapitel 3.4 ist für diesen ADR-Eintrag nicht zugelassen.
Bedeutung und Bedingungen ansehen - (7b)Freigestellte Mengen
- E0
Nach Code E0 ist die Beförderung in freigestellten Mengen nicht zugelassen.
E-Code und Bedingungen erklärt
Verpackung
- (8)Verpackungsanweisungen
- P403
- (9a)Sondervorschriften für die Verpackung
- — (leeres Feld in Tabelle A)
- (9b)Sondervorschriften für die Zusammenpackung
- MP2
Tanks und Schüttgut-Container
Beförderung und Handhabung
- (14)Fahrzeug für die Beförderung in Tanks
- AT
- (15)Beförderungskategorie (Tunnelbeschränkungscode)
- 1
(B/E)
Bei ausschließlich Gütern der Beförderungskategorie 1 beträgt die Höchstmenge grundsätzlich 20 je Beförderungseinheit. Für die in Fußnote a) genannten UN-Nummern gilt abweichend 50 kg.
Bedeutung und Bedingungen ansehenTanks: Tunnel B, C, D und E verboten; sonstige Beförderungen: Tunnel E verboten.
Die Verbote gelten unter den Voraussetzungen von ADR 8.6.4. Freistellungen und die konkrete Beförderung sind zu berücksichtigen.
Tunnelcode B/E und Anwendung erklärt - (16)Sondervorschriften für die Beförderung: Versandstücke
- V1
- (17)Sondervorschriften für die Beförderung: lose Schüttung
- — (leeres Feld in Tabelle A)
- (18)Sondervorschriften für die Beförderung: Be- und Entladung, Handhabung
- CV23
- (19)Sondervorschriften für die Beförderung: Betrieb
- S20
- (20)Nummer zur Kennzeichnung der Gefahr
- X423
fester Stoff, der mit Wasser gefährlich reagiert und entzündbare Gase bildet, oder entzündbarer fester Stoff, der mit Wasser gefährlich reagiert und entzündbare Gase bildet, oder selbsterhitzungsfähiger fester Stoff, der mit Wasser gefährlich reagiert und entzündbare Gase bildet
Bedeutung und Bedingungen ansehen
Quelle: ADR 2025, Tabelle A · Band I, 3.2-A-267 (Spalten 1–11) · 3.2-A-268 (Spalten 12–20).
