Eintrag 1 · Klasse 4.3 · Verpackungsgruppe I · W2ERDALKALIMETALL-AMALGAM, FEST
Stoffe, die in Berührung mit Wasser entzündbare Gase entwickeln – Gefahrzettel 4.3
Klasse 4.3

Stoff und Einstufung

(1)UN-Nummer
3402
(2)Benennung und Beschreibung
ERDALKALIMETALL-AMALGAM, FEST
(3b)Klassifizierungscode
W2

Feste Stoffe, die in Berührung mit Wasser entzündbare Gase entwickeln, ohne Nebengefahr.

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(4)Verpackungsgruppe
I
(5)Gefahrzettel
4.3

Sondervorschriften und Mengen

(6)Sondervorschriften
183 506
SV 183 · Bedeutung anzeigen

Auszug aus dem ADR · erster Absatz

Die Gruppe der Erdalkalimetalle umfasst die Elemente Magnesium, Calcium, Strontium und Barium.

Vollständige Sondervorschrift 183 mit Originalansicht
SV 506 · Bedeutung anzeigen

Auszug aus dem ADR · erster Absatz

Erdalkalimetalle und Erdalkalimetalllegierungen in pyrophorer Form sind Stoffe der Klasse 4.2.

Vollständige Sondervorschrift 506 mit Originalansicht
(7a)Begrenzte Mengen
0

Der Wert 0 bedeutet: Die Beförderung in begrenzten Mengen nach Kapitel 3.4 ist für diesen ADR-Eintrag nicht zugelassen.

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(7b)Freigestellte Mengen
E0

Nach Code E0 ist die Beförderung in freigestellten Mengen nicht zugelassen.

E-Code und Bedingungen erklärt

Verpackung

(8)Verpackungsanweisungen
P403
(9a)Sondervorschriften für die Verpackung
— (leeres Feld in Tabelle A)
(9b)Sondervorschriften für die Zusammenpackung
MP2

Tanks und Schüttgut-Container

(10)Ortsbewegliche Tanks und Schüttgut-Container: Anweisungen
T9
(11)Ortsbewegliche Tanks und Schüttgut-Container: Sondervorschriften
TP7 TP33
(12)ADR-Tanks: Tankcodierung
L10BN(+)
(13)ADR-Tanks: Sondervorschriften
TU1 TE5 TT3 TM2

Beförderung und Handhabung

(14)Fahrzeug für die Beförderung in Tanks
AT
(15)Beförderungskategorie (Tunnelbeschränkungscode)
1 (B/E)

Bei ausschließlich Gütern der Beförderungskategorie 1 beträgt die Höchstmenge grundsätzlich 20 je Beförderungseinheit. Für die in Fußnote a) genannten UN-Nummern gilt abweichend 50 kg.

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Tanks: Tunnel B, C, D und E verboten; sonstige Beförderungen: Tunnel E verboten.

Die Verbote gelten unter den Voraussetzungen von ADR 8.6.4. Freistellungen und die konkrete Beförderung sind zu berücksichtigen.

Tunnelcode B/E und Anwendung erklärt
(16)Sondervorschriften für die Beförderung: Versandstücke
V1
(17)Sondervorschriften für die Beförderung: lose Schüttung
— (leeres Feld in Tabelle A)
(18)Sondervorschriften für die Beförderung: Be- und Entladung, Handhabung
CV23
(19)Sondervorschriften für die Beförderung: Betrieb
S20
(20)Nummer zur Kennzeichnung der Gefahr
X423

fester Stoff, der mit Wasser gefährlich reagiert und entzündbare Gase bildet, oder entzündbarer fester Stoff, der mit Wasser gefährlich reagiert und entzündbare Gase bildet, oder selbsterhitzungsfähiger fester Stoff, der mit Wasser gefährlich reagiert und entzündbare Gase bildet

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Quelle: ADR 2025, Tabelle A · Band I, 3.2-A-267 (Spalten 1–11) · 3.2-A-268 (Spalten 12–20).