UN 3314
KUNSTSTOFFPRESS-MISCHUNG, in Teig-, Platten-oder Strangpressform, entzündbare Dämpfe abgebend
Eintrag 1 · Klasse 9 · Verpackungsgruppe III · M3KUNSTSTOFFPRESS-MISCHUNG, in Teig-, Platten-oder Strangpressform, entzündbare Dämpfe abgebend
Stoff und Einstufung
- (1)UN-Nummer
- 3314
- (2)Benennung und Beschreibung
- KUNSTSTOFFPRESS-MISCHUNG, in Teig-, Platten- oder Strangpressform, entzündbare Dämpfe abgebend
- (3b)Klassifizierungscode
- M3
Stoffe, die entzündbare Dämpfe abgeben.
Bedeutung und Bedingungen ansehen - (4)Verpackungsgruppe
- III
- (5)Gefahrzettel
- keine
Sondervorschriften und Mengen
- (6)Sondervorschriften
- 207
633
675
SV 207 · Bedeutung anzeigen
Auszug aus dem ADR · erster Absatz
Kunststoffpressmischungen können aus Polystyrol, Polymethylmethacrylat oder einem anderen Polymer sein.
Vollständige Sondervorschrift 207 mit OriginalansichtSV 633 · Bedeutung anzeigen
Auszug aus dem ADR · erster Absatz
Versandstücke und Kleincontainer mit diesem Stoff sind mit folgendem Kennzeichen zu versehen: «VON ZÜNDQUELLEN FERNHALTEN». Dieses Kennzeichen muss in einer amtlichen Sprache des Versandlandes abgefasst sein und, wenn diese Sprache nicht Deutsch, Englisch oder Französisch ist, ausserdem in Deutsch, Englisch oder Französisch, sofern nicht Vereinbarungen zwischen den von der Beförderung berührten Staaten etwas anderes vorschreiben.
Vollständige Sondervorschrift 633 mit OriginalansichtSV 675 · Bedeutung anzeigen
Auszug aus dem ADR · erster Absatz
Für Versandstücke, die diese gefährlichen Güter enthalten, gilt ein Zusammenladeverbot mit Stoffen und Gegenständen der Klasse 1, ausgenommen 1.4 S.
Vollständige Sondervorschrift 675 mit Originalansicht - (7a)Begrenzte Mengen
- 5 kg
Höchstens 5 kg je Innenverpackung beziehungsweise Gegenstand nach Spalte (7a). Die Bedingungen des Kapitels 3.4 sind zusätzlich einzuhalten.
Bedeutung und Bedingungen ansehen - (7b)Freigestellte Mengen
- E1
Höchstens 30 g bzw. ml je Innenverpackung und 1.000 g bzw. ml je Außenverpackung.
Feste Stoffe: g; Flüssigkeiten: ml; Gase: mit Wasser ausgeliterter Fassungsraum in ml. Weitere Bedingungen des Kapitels 3.5 sind einzuhalten.
E-Code und Bedingungen erklärt
Verpackung
- (9b)Sondervorschriften für die Zusammenpackung
- MP10
Tanks und Schüttgut-Container
- (10)Ortsbewegliche Tanks und Schüttgut-Container: Anweisungen
- — (leeres Feld in Tabelle A)
- (11)Ortsbewegliche Tanks und Schüttgut-Container: Sondervorschriften
- — (leeres Feld in Tabelle A)
- (12)ADR-Tanks: Tankcodierung
- — (leeres Feld in Tabelle A)
- (13)ADR-Tanks: Sondervorschriften
- — (leeres Feld in Tabelle A)
Beförderung und Handhabung
- (14)Fahrzeug für die Beförderung in Tanks
- — (leeres Feld in Tabelle A)
- (15)Beförderungskategorie (Tunnelbeschränkungscode)
- 3
(D/E)
Bei ausschließlich Gütern der Beförderungskategorie 3 beträgt die Höchstmenge 1.000 kg bzw. Liter je Beförderungseinheit. Die anzuwendende Einheit hängt von der Art des Gutes ab.
Bedeutung und Bedingungen ansehenTanks oder lose Schüttung: Tunnel D und E verboten; sonstige Beförderungen: Tunnel E verboten.
Die Verbote gelten unter den Voraussetzungen von ADR 8.6.4. Freistellungen und die konkrete Beförderung sind zu berücksichtigen.
Tunnelcode D/E und Anwendung erklärt - (16)Sondervorschriften für die Beförderung: Versandstücke
- — (leeres Feld in Tabelle A)
- (18)Sondervorschriften für die Beförderung: Be- und Entladung, Handhabung
- CV36
- (19)Sondervorschriften für die Beförderung: Betrieb
- — (leeres Feld in Tabelle A)
- (20)Nummer zur Kennzeichnung der Gefahr
- 90
umweltgefährdender Stoff; verschiedene gefährliche Stoffe
Bedeutung und Bedingungen ansehen
Quelle: ADR 2025, Tabelle A · Band I, 3.2-A-251 (Spalten 1–11) · 3.2-A-252 (Spalten 12–20).