AP2 · Angemessene Belüftung
ADR 2025 · Spalte (17)
Bedeutung
Fahrzeuge und Container müssen angemessen belüftet sein.
Die Codes VC regeln die Beförderung in loser Schüttung nach ADR 7.3.3. Die bei demselben Stoff in Spalte (17) angegebenen AP-Vorschriften sind zusätzlich anzuwenden. Allgemeine Anforderungen nach 7.3.1 bleiben bestehen.
Der Originaltext ordnet AP2 im Abschnitt 7.3.3.2 den Gütern der Klasse beziehungsweise Klassen 4.1, 4.3 und 9 zu. Maßgeblich ist die Zuweisung beim konkreten UN-Eintrag.
Quelle: ADR 2025 · Band II, 7.3-4, 7.3.3.2 · Band II, 7.3-5, 7.3.3.2
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AP 2 Fahrzeuge und Container müssen über eine angemessene Belüftung verfügen.
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