Bedeutung

Fahrzeuge und Container müssen angemessen belüftet sein.

Die Codes VC regeln die Beförderung in loser Schüttung nach ADR 7.3.3. Die bei demselben Stoff in Spalte (17) angegebenen AP-Vorschriften sind zusätzlich anzuwenden. Allgemeine Anforderungen nach 7.3.1 bleiben bestehen.

Der Originaltext ordnet AP2 im Abschnitt 7.3.3.2 den Gütern der Klasse beziehungsweise Klassen 4.1, 4.3 und 9 zu. Maßgeblich ist die Zuweisung beim konkreten UN-Eintrag.

Quelle: ADR 2025 · Band II, 7.3-4, 7.3.3.2 · Band II, 7.3-5, 7.3.3.2

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AP 2 Fahrzeuge und Container müssen über eine angemessene Belüftung verfügen.
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ADR 2025 Band II, Originalseite 7.3-4
7.3-4 · Originalansicht vergrößern · Im Band II öffnen (PDF-Seite 632)
ADR 2025 Band II, Originalseite 7.3-5
7.3-5 · Originalansicht vergrößern · Im Band II öffnen (PDF-Seite 633)

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