UN 2002
ZELLULOID, ABFALL
Eintrag 1 · Klasse 4.2 · Verpackungsgruppe III · S2ZELLULOID, ABFALL
Stoff und Einstufung
- (1)UN-Nummer
- 2002
- (2)Benennung und Beschreibung
- ZELLULOID, ABFALL
- (3a)Klasse
- 4.2 · Selbstentzündliche Stoffe
- (3b)Klassifizierungscode
- S2
Selbstentzündliche organische feste Stoffe ohne Nebengefahr.
Bedeutung und Bedingungen ansehen - (4)Verpackungsgruppe
- III
- (5)Gefahrzettel
- 4.2
Sondervorschriften und Mengen
- (6)Sondervorschriften
- 526
592
SV 526 · Bedeutung anzeigen
Auszug aus dem ADR · erster Absatz
UN 2000 Zelluloid ist der Klasse 4.1 zugeordnet.
Vollständige Sondervorschrift 526 mit OriginalansichtSV 592 · Bedeutung anzeigen
Auszug aus dem ADR · erster Absatz
Ungereinigte leere Verpackungen, einschliesslich leere Grosspackmittel (IBC) und leere Grossverpackungen, leere Tankfahrzeuge, leere Aufsetztanks, leere ortsbewegliche Tanks, leere Tankcontainer und leere Kleincontainer, die diesen Stoff enthalten haben, unterliegen nicht den Vorschriften des ADR.
Vollständige Sondervorschrift 592 mit Originalansicht - (7a)Begrenzte Mengen
- 0
Der Wert 0 bedeutet: Die Beförderung in begrenzten Mengen nach Kapitel 3.4 ist für diesen ADR-Eintrag nicht zugelassen.
Bedeutung und Bedingungen ansehen - (7b)Freigestellte Mengen
- E0
Nach Code E0 ist die Beförderung in freigestellten Mengen nicht zugelassen.
E-Code und Bedingungen erklärt
Verpackung
- (9b)Sondervorschriften für die Zusammenpackung
- MP14
Tanks und Schüttgut-Container
- (10)Ortsbewegliche Tanks und Schüttgut-Container: Anweisungen
- — (leeres Feld in Tabelle A)
- (11)Ortsbewegliche Tanks und Schüttgut-Container: Sondervorschriften
- — (leeres Feld in Tabelle A)
- (12)ADR-Tanks: Tankcodierung
- — (leeres Feld in Tabelle A)
- (13)ADR-Tanks: Sondervorschriften
- — (leeres Feld in Tabelle A)
Beförderung und Handhabung
- (14)Fahrzeug für die Beförderung in Tanks
- — (leeres Feld in Tabelle A)
- (15)Beförderungskategorie (Tunnelbeschränkungscode)
- 3
(E)
Bei ausschließlich Gütern der Beförderungskategorie 3 beträgt die Höchstmenge 1.000 kg bzw. Liter je Beförderungseinheit. Die anzuwendende Einheit hängt von der Art des Gutes ab.
Bedeutung und Bedingungen ansehenDurchfahrt durch Tunnel der Kategorie E verboten.
Die Verbote gelten unter den Voraussetzungen von ADR 8.6.4. Freistellungen und die konkrete Beförderung sind zu berücksichtigen.
Tunnelcode E und Anwendung erklärt - (16)Sondervorschriften für die Beförderung: Versandstücke
- V1
- (17)Sondervorschriften für die Beförderung: lose Schüttung
- — (leeres Feld in Tabelle A)
- (18)Sondervorschriften für die Beförderung: Be- und Entladung, Handhabung
- — (leeres Feld in Tabelle A)
- (19)Sondervorschriften für die Beförderung: Betrieb
- — (leeres Feld in Tabelle A)
- (20)Nummer zur Kennzeichnung der Gefahr
- — (leeres Feld in Tabelle A)
Quelle: ADR 2025, Tabelle A · Band I, 3.2-A-125 (Spalten 1–11) · 3.2-A-126 (Spalten 12–20).
