Eintrag 1 · Klasse 1 · 1.2LGEGENSTÄNDE, PYROPHOR
Explosive Stoffe und Gegenstände mit Explosivstoff, Unterklassen 1.1, 1.2 und 1.3 – Gefahrzettel 1
Klasse 1

Stoff und Einstufung

(1)UN-Nummer
0380
(2)Benennung und Beschreibung
GEGENSTÄNDE, PYROPHOR
(3b)Klassifizierungscode
1.2L

Unterklasse 1.2: Gefahr durch Splitter, Spreng- und Wurfstücke; nicht massenexplosionsfähig. Verträglichkeitsgruppe L: Explosiver Stoff oder Gegenstand mit explosivem Stoff, der eine besondere Gefahr darstellt (z. B. wegen seiner Aktivierung bei Zutritt von Wasser oder wegen der Anwesenheit von Hypergolen, Phosphiden oder eines pyrophoren Stoffes) und eine Trennung jeder einzelnen Art erfordert

Bedeutung und Bedingungen ansehen
(4)Verpackungsgruppe
— (leeres Feld in Tabelle A)
(5)Gefahrzettel
1

Sondervorschriften und Mengen

(6)Sondervorschriften
— (leeres Feld in Tabelle A)
(7a)Begrenzte Mengen
0

Der Wert 0 bedeutet: Die Beförderung in begrenzten Mengen nach Kapitel 3.4 ist für diesen ADR-Eintrag nicht zugelassen.

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(7b)Freigestellte Mengen
E0

Nach Code E0 ist die Beförderung in freigestellten Mengen nicht zugelassen.

E-Code und Bedingungen erklärt

Verpackung

(8)Verpackungsanweisungen
P101
(9a)Sondervorschriften für die Verpackung
— (leeres Feld in Tabelle A)
(9b)Sondervorschriften für die Zusammenpackung
MP1

Tanks und Schüttgut-Container

(10)Ortsbewegliche Tanks und Schüttgut-Container: Anweisungen
— (leeres Feld in Tabelle A)
(11)Ortsbewegliche Tanks und Schüttgut-Container: Sondervorschriften
— (leeres Feld in Tabelle A)
(12)ADR-Tanks: Tankcodierung
— (leeres Feld in Tabelle A)
(13)ADR-Tanks: Sondervorschriften
— (leeres Feld in Tabelle A)

Beförderung und Handhabung

(14)Fahrzeug für die Beförderung in Tanks
— (leeres Feld in Tabelle A)
(15)Beförderungskategorie (Tunnelbeschränkungscode)
0 (B)

Höchstmenge 0: Für diese Kategorie kann die mengenabhängige Freistellung nach 1.1.3.6 nicht genutzt werden.

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Durchfahrt durch Tunnel der Kategorien B, C, D und E verboten.

Die Verbote gelten unter den Voraussetzungen von ADR 8.6.4. Freistellungen und die konkrete Beförderung sind zu berücksichtigen.

Tunnelcode B und Anwendung erklärt
(16)Sondervorschriften für die Beförderung: Versandstücke
V2
(17)Sondervorschriften für die Beförderung: lose Schüttung
— (leeres Feld in Tabelle A)
(18)Sondervorschriften für die Beförderung: Be- und Entladung, Handhabung
CV1 CV2 CV3 CV4
(19)Sondervorschriften für die Beförderung: Betrieb
S1
(20)Nummer zur Kennzeichnung der Gefahr
— (leeres Feld in Tabelle A)

Quelle: ADR 2025, Tabelle A · Band I, 3.2-A-23 (Spalten 1–11) · 3.2-A-24 (Spalten 12–20).