Für diese UN-Nummer enthält Tabelle A 2 unterschiedliche Einträge. Wählen Sie den zur Zusammensetzung und Einstufung passenden Eintrag.

Eintrag 1 · Klasse 4.1 · Verpackungsgruppe II · F3ENTZÜNDBARE METALLHYDRIDE, N.A.G.
Entzündbare feste Stoffe, selbstzersetzliche Stoffe, polymerisierende Stoffe und desensibilisierte explosive feste Stoffe – Gefahrzettel 4.1
Klasse 4.1

Stoff und Einstufung

(1)UN-Nummer
3182
(2)Benennung und Beschreibung
ENTZÜNDBARE METALLHYDRIDE, N.A.G.
(3b)Klassifizierungscode
F3

Entzündbare feste anorganische Stoffe ohne Nebengefahr.

Bedeutung und Bedingungen ansehen
(4)Verpackungsgruppe
II
(5)Gefahrzettel
4.1

Sondervorschriften und Mengen

(6)Sondervorschriften
274 554
SV 274 · Bedeutung anzeigen

Auszug aus dem ADR · erster Absatz

Es gelten die Vorschriften des Unterabschnitts 3.1.2.8.

Vollständige Sondervorschrift 274 mit Originalansicht
SV 554 · Bedeutung anzeigen

Auszug aus dem ADR · erster Absatz

Metallhydride, die in Berührung mit Wasser entzündbare Gase entwickeln, sind Stoffe der Klasse 4.3. UN 2870 Aluminiumborhydrid oder UN 2870 Aluminiumborhydrid in Geräten ist ein Stoff der Klasse 4.2.

Vollständige Sondervorschrift 554 mit Originalansicht
(7a)Begrenzte Mengen
1 kg

Höchstens 1 kg je Innenverpackung beziehungsweise Gegenstand nach Spalte (7a). Die Bedingungen des Kapitels 3.4 sind zusätzlich einzuhalten.

Bedeutung und Bedingungen ansehen
(7b)Freigestellte Mengen
E2

Höchstens 30 g bzw. ml je Innenverpackung und 500 g bzw. ml je Außenverpackung.

Feste Stoffe: g; Flüssigkeiten: ml; Gase: mit Wasser ausgeliterter Fassungsraum in ml. Weitere Bedingungen des Kapitels 3.5 sind einzuhalten.

E-Code und Bedingungen erklärt

Verpackung

(8)Verpackungsanweisungen
P410 IBC04
(9a)Sondervorschriften für die Verpackung
PP40
(9b)Sondervorschriften für die Zusammenpackung
MP11

Tanks und Schüttgut-Container

(10)Ortsbewegliche Tanks und Schüttgut-Container: Anweisungen
T3
(11)Ortsbewegliche Tanks und Schüttgut-Container: Sondervorschriften
TP33
(12)ADR-Tanks: Tankcodierung
SGAN
(13)ADR-Tanks: Sondervorschriften
— (leeres Feld in Tabelle A)

Beförderung und Handhabung

(14)Fahrzeug für die Beförderung in Tanks
AT
(15)Beförderungskategorie (Tunnelbeschränkungscode)
2 (E)

Bei ausschließlich Gütern der Beförderungskategorie 2 beträgt die Höchstmenge 333 kg bzw. Liter je Beförderungseinheit. Die anzuwendende Einheit hängt von der Art des Gutes ab.

Bedeutung und Bedingungen ansehen

Durchfahrt durch Tunnel der Kategorie E verboten.

Die Verbote gelten unter den Voraussetzungen von ADR 8.6.4. Freistellungen und die konkrete Beförderung sind zu berücksichtigen.

Tunnelcode E und Anwendung erklärt
(16)Sondervorschriften für die Beförderung: Versandstücke
— (leeres Feld in Tabelle A)
(17)Sondervorschriften für die Beförderung: lose Schüttung
— (leeres Feld in Tabelle A)
(18)Sondervorschriften für die Beförderung: Be- und Entladung, Handhabung
— (leeres Feld in Tabelle A)
(19)Sondervorschriften für die Beförderung: Betrieb
— (leeres Feld in Tabelle A)
(20)Nummer zur Kennzeichnung der Gefahr
40

entzündbarer fester Stoff oder selbsterhitzungsfähiger Stoff oder selbstzersetzlicher Stoff oder polymerisierender Stoff

Bedeutung und Bedingungen ansehen

Quelle: ADR 2025, Tabelle A · Band I, 3.2-A-231 (Spalten 1–11) · 3.2-A-232 (Spalten 12–20).

Eintrag 2 · Klasse 4.1 · Verpackungsgruppe III · F3ENTZÜNDBARE METALLHYDRIDE, N.A.G.
Entzündbare feste Stoffe, selbstzersetzliche Stoffe, polymerisierende Stoffe und desensibilisierte explosive feste Stoffe – Gefahrzettel 4.1
Klasse 4.1

Stoff und Einstufung

(1)UN-Nummer
3182
(2)Benennung und Beschreibung
ENTZÜNDBARE METALLHYDRIDE, N.A.G.
(3b)Klassifizierungscode
F3

Entzündbare feste anorganische Stoffe ohne Nebengefahr.

Bedeutung und Bedingungen ansehen
(4)Verpackungsgruppe
III
(5)Gefahrzettel
4.1

Sondervorschriften und Mengen

(6)Sondervorschriften
274 554
SV 274 · Bedeutung anzeigen

Auszug aus dem ADR · erster Absatz

Es gelten die Vorschriften des Unterabschnitts 3.1.2.8.

Vollständige Sondervorschrift 274 mit Originalansicht
SV 554 · Bedeutung anzeigen

Auszug aus dem ADR · erster Absatz

Metallhydride, die in Berührung mit Wasser entzündbare Gase entwickeln, sind Stoffe der Klasse 4.3. UN 2870 Aluminiumborhydrid oder UN 2870 Aluminiumborhydrid in Geräten ist ein Stoff der Klasse 4.2.

Vollständige Sondervorschrift 554 mit Originalansicht
(7a)Begrenzte Mengen
5 kg

Höchstens 5 kg je Innenverpackung beziehungsweise Gegenstand nach Spalte (7a). Die Bedingungen des Kapitels 3.4 sind zusätzlich einzuhalten.

Bedeutung und Bedingungen ansehen
(7b)Freigestellte Mengen
E1

Höchstens 30 g bzw. ml je Innenverpackung und 1.000 g bzw. ml je Außenverpackung.

Feste Stoffe: g; Flüssigkeiten: ml; Gase: mit Wasser ausgeliterter Fassungsraum in ml. Weitere Bedingungen des Kapitels 3.5 sind einzuhalten.

E-Code und Bedingungen erklärt

Verpackung

(8)Verpackungsanweisungen
P002 IBC04 R001
(9a)Sondervorschriften für die Verpackung
— (leeres Feld in Tabelle A)
(9b)Sondervorschriften für die Zusammenpackung
MP11

Tanks und Schüttgut-Container

(10)Ortsbewegliche Tanks und Schüttgut-Container: Anweisungen
T1
(11)Ortsbewegliche Tanks und Schüttgut-Container: Sondervorschriften
TP33
(12)ADR-Tanks: Tankcodierung
SGAV
(13)ADR-Tanks: Sondervorschriften
— (leeres Feld in Tabelle A)

Beförderung und Handhabung

(14)Fahrzeug für die Beförderung in Tanks
AT
(15)Beförderungskategorie (Tunnelbeschränkungscode)
3 (E)

Bei ausschließlich Gütern der Beförderungskategorie 3 beträgt die Höchstmenge 1.000 kg bzw. Liter je Beförderungseinheit. Die anzuwendende Einheit hängt von der Art des Gutes ab.

Bedeutung und Bedingungen ansehen

Durchfahrt durch Tunnel der Kategorie E verboten.

Die Verbote gelten unter den Voraussetzungen von ADR 8.6.4. Freistellungen und die konkrete Beförderung sind zu berücksichtigen.

Tunnelcode E und Anwendung erklärt
(16)Sondervorschriften für die Beförderung: Versandstücke
— (leeres Feld in Tabelle A)
(17)Sondervorschriften für die Beförderung: lose Schüttung
VC1 VC2
(18)Sondervorschriften für die Beförderung: Be- und Entladung, Handhabung
— (leeres Feld in Tabelle A)
(19)Sondervorschriften für die Beförderung: Betrieb
— (leeres Feld in Tabelle A)
(20)Nummer zur Kennzeichnung der Gefahr
40

entzündbarer fester Stoff oder selbsterhitzungsfähiger Stoff oder selbstzersetzlicher Stoff oder polymerisierender Stoff

Bedeutung und Bedingungen ansehen

Quelle: ADR 2025, Tabelle A · Band I, 3.2-A-231 (Spalten 1–11) · 3.2-A-232 (Spalten 12–20).