UN 1390
ALKALIMETALLAMIDE
Eintrag 1 · Klasse 4.3 · Verpackungsgruppe II · W2ALKALIMETALLAMIDE
Stoff und Einstufung
- (1)UN-Nummer
- 1390
- (2)Benennung und Beschreibung
- ALKALIMETALLAMIDE
- (3b)Klassifizierungscode
- W2
Feste Stoffe, die in Berührung mit Wasser entzündbare Gase entwickeln, ohne Nebengefahr.
Bedeutung und Bedingungen ansehen - (4)Verpackungsgruppe
- II
- (5)Gefahrzettel
- 4.3
Sondervorschriften und Mengen
- (6)Sondervorschriften
- 182
505
SV 182 · Bedeutung anzeigen
Auszug aus dem ADR · erster Absatz
Die Gruppe der Alkalimetalle umfasst die Elemente Lithium, Natrium, Kalium, Rubidium und Caesium.
Vollständige Sondervorschrift 182 mit OriginalansichtSV 505 · Bedeutung anzeigen
Auszug aus dem ADR · erster Absatz
UN 2004 Magnesiumdiamid ist ein Stoff der Klasse 4.2.
Vollständige Sondervorschrift 505 mit Originalansicht - (7a)Begrenzte Mengen
- 500 g
Höchstens 500 g je Innenverpackung beziehungsweise Gegenstand nach Spalte (7a). Die Bedingungen des Kapitels 3.4 sind zusätzlich einzuhalten.
Bedeutung und Bedingungen ansehen - (7b)Freigestellte Mengen
- E2
Höchstens 30 g bzw. ml je Innenverpackung und 500 g bzw. ml je Außenverpackung.
Feste Stoffe: g; Flüssigkeiten: ml; Gase: mit Wasser ausgeliterter Fassungsraum in ml. Weitere Bedingungen des Kapitels 3.5 sind einzuhalten.
E-Code und Bedingungen erklärt
Verpackung
- (9a)Sondervorschriften für die Verpackung
- — (leeres Feld in Tabelle A)
- (9b)Sondervorschriften für die Zusammenpackung
- MP14
Tanks und Schüttgut-Container
- (10)Ortsbewegliche Tanks und Schüttgut-Container: Anweisungen
- T3
- (11)Ortsbewegliche Tanks und Schüttgut-Container: Sondervorschriften
- TP33
- (12)ADR-Tanks: Tankcodierung
- SGAN
- (13)ADR-Tanks: Sondervorschriften
- — (leeres Feld in Tabelle A)
Beförderung und Handhabung
- (14)Fahrzeug für die Beförderung in Tanks
- AT
- (15)Beförderungskategorie (Tunnelbeschränkungscode)
- 0
(D/E)
Höchstmenge 0: Für diese Kategorie kann die mengenabhängige Freistellung nach 1.1.3.6 nicht genutzt werden.
Bedeutung und Bedingungen ansehenTanks oder lose Schüttung: Tunnel D und E verboten; sonstige Beförderungen: Tunnel E verboten.
Die Verbote gelten unter den Voraussetzungen von ADR 8.6.4. Freistellungen und die konkrete Beförderung sind zu berücksichtigen.
Tunnelcode D/E und Anwendung erklärt - (16)Sondervorschriften für die Beförderung: Versandstücke
- V1
- (17)Sondervorschriften für die Beförderung: lose Schüttung
- — (leeres Feld in Tabelle A)
- (18)Sondervorschriften für die Beförderung: Be- und Entladung, Handhabung
- CV23
- (19)Sondervorschriften für die Beförderung: Betrieb
- — (leeres Feld in Tabelle A)
- (20)Nummer zur Kennzeichnung der Gefahr
- 423
fester Stoff, der mit Wasser reagiert und entzündbare Gase bildet, oder entzündbarer fester Stoff, der mit Wasser reagiert und entzündbare Gase bildet, oder selbsterhitzungsfähiger fester Stoff, der mit Wasser reagiert und entzündbare Gase bildet
Bedeutung und Bedingungen ansehen
Quelle: ADR 2025, Tabelle A · Band I, 3.2-A-75 (Spalten 1–11) · 3.2-A-76 (Spalten 12–20).
