UN 3292

BATTERIEN, DIE METALLI-SCHES NATRIUM ODER NATRIUMLEGIERUNGEN ENTHALTEN oder ZELLEN, DIE METALLISCHES NATRIUM ODER NATRIUMLEGIERUNGEN ENTHALTEN

Eintrag 1 · Klasse 4.3 · W3BATTERIEN, DIE METALLI-SCHES NATRIUM ODER NATRIUMLEGIERUNGEN ENTHALTEN oder ZELLEN, DIE METALLISCHES NATRIUM ODER NATRIUMLEGIERUNGEN ENTHALTEN
Stoffe, die in Berührung mit Wasser entzündbare Gase entwickeln – Gefahrzettel 4.3
Klasse 4.3

Stoff und Einstufung

(1)UN-Nummer
3292
(2)Benennung und Beschreibung
BATTERIEN, DIE METALLI-SCHES NATRIUM ODER NATRIUMLEGIERUNGEN ENTHALTEN oder ZELLEN, DIE METALLISCHES NATRIUM ODER NATRIUMLEGIERUNGEN ENTHALTEN
(3b)Klassifizierungscode
W3

Gegenstände, die Stoffe enthalten, die in Berührung mit Wasser entzündbare Gase entwickeln, ohne Nebengefahr.

Bedeutung und Bedingungen ansehen
(4)Verpackungsgruppe
— (leeres Feld in Tabelle A)
(5)Gefahrzettel
4.3

Sondervorschriften und Mengen

(6)Sondervorschriften
239 295 401
SV 239 · Bedeutung anzeigen

Auszug aus dem ADR · erster Absatz

Die Batterien oder Zellen dürfen mit Ausnahme von Natrium, Schwefel oder Natriumverbindungen (z. B. Natriumpolysulfide und Natriumtetrachloraluminat) keine gefährlichen Stoffe enthalten. Die Batterien oder Zellen dürfen bei einer Temperatur, bei der sich das in ihnen enthaltene elementare Natrium verflüssigen kann, nur mit Zustimmung der zuständigen Behörde des Ursprungslandes und unter den von dieser festgelegten Bedingungen zur Beförderung aufgegeben werden. Ist das Ursprungsland keine Vertragspartei des ADR, müssen die Zustimmung und die Beförderungsvorschriften von der zuständigen Behörde der ersten von der Sendung berührten Vertragspartei des ADR anerkannt werden.

Vollständige Sondervorschrift 239 mit Originalansicht
SV 295 · Bedeutung anzeigen

Auszug aus dem ADR · erster Absatz

Es ist nicht erforderlich, jede Batterie mit einem Kennzeichen und einem Gefahrzettel zu versehen, wenn auf der palettierten Ladung ein entsprechendes Kennzeichen und ein entsprechender Gefahrzettel angebracht sind.

Vollständige Sondervorschrift 295 mit Originalansicht
SV 401 · Bedeutung anzeigen

Auszug aus dem ADR · erster Absatz

Natrium-Ionen-Zellen und -Batterien mit einem organischen Elektrolyt müssen unter der UN-Nummer 3551 bzw. 3552 befördert werden. Natrium-Ionen-Zellen und -Batterien mit einem wasserhaltigen Alkali-Elektrolyt müssen unter der UN-Nummer 2795 befördert werden. Batterien, die metallisches Natrium oder Natriumlegierungen enthalten, müssen unter der UN-Nummer 3292 befördert werden.

Vollständige Sondervorschrift 401 mit Originalansicht
(7a)Begrenzte Mengen
0

Der Wert 0 bedeutet: Die Beförderung in begrenzten Mengen nach Kapitel 3.4 ist für diesen ADR-Eintrag nicht zugelassen.

Bedeutung und Bedingungen ansehen
(7b)Freigestellte Mengen
E0

Nach Code E0 ist die Beförderung in freigestellten Mengen nicht zugelassen.

E-Code und Bedingungen erklärt

Verpackung

(8)Verpackungsanweisungen
P408
(9a)Sondervorschriften für die Verpackung
— (leeres Feld in Tabelle A)
(9b)Sondervorschriften für die Zusammenpackung
— (leeres Feld in Tabelle A)

Tanks und Schüttgut-Container

(10)Ortsbewegliche Tanks und Schüttgut-Container: Anweisungen
— (leeres Feld in Tabelle A)
(11)Ortsbewegliche Tanks und Schüttgut-Container: Sondervorschriften
— (leeres Feld in Tabelle A)
(12)ADR-Tanks: Tankcodierung
— (leeres Feld in Tabelle A)
(13)ADR-Tanks: Sondervorschriften
— (leeres Feld in Tabelle A)

Beförderung und Handhabung

(14)Fahrzeug für die Beförderung in Tanks
— (leeres Feld in Tabelle A)
(15)Beförderungskategorie (Tunnelbeschränkungscode)
2 (E)

Bei ausschließlich Gütern der Beförderungskategorie 2 beträgt die Höchstmenge 333 kg bzw. Liter je Beförderungseinheit. Die anzuwendende Einheit hängt von der Art des Gutes ab.

Bedeutung und Bedingungen ansehen

Durchfahrt durch Tunnel der Kategorie E verboten.

Die Verbote gelten unter den Voraussetzungen von ADR 8.6.4. Freistellungen und die konkrete Beförderung sind zu berücksichtigen.

Tunnelcode E und Anwendung erklärt
(16)Sondervorschriften für die Beförderung: Versandstücke
V1
(17)Sondervorschriften für die Beförderung: lose Schüttung
— (leeres Feld in Tabelle A)
(18)Sondervorschriften für die Beförderung: Be- und Entladung, Handhabung
CV23
(19)Sondervorschriften für die Beförderung: Betrieb
— (leeres Feld in Tabelle A)
(20)Nummer zur Kennzeichnung der Gefahr
— (leeres Feld in Tabelle A)

Quelle: ADR 2025, Tabelle A · Band I, 3.2-A-249 (Spalten 1–11) · 3.2-A-250 (Spalten 12–20).