UN 1352
TITAN-PULVER, ANGEFEUCHTET mit mindestens 25 % Wasser
Eintrag 1 · Klasse 4.1 · Verpackungsgruppe II · F3TITAN-PULVER, ANGEFEUCHTET mit mindestens 25 % Wasser
Stoff und Einstufung
- (1)UN-Nummer
- 1352
- (2)Benennung und Beschreibung
- TITAN-PULVER, ANGEFEUCHTET mit mindestens 25 % Wasser
- (3b)Klassifizierungscode
- F3
Entzündbare feste anorganische Stoffe ohne Nebengefahr.
Bedeutung und Bedingungen ansehen - (4)Verpackungsgruppe
- II
- (5)Gefahrzettel
- 4.1
Sondervorschriften und Mengen
- (6)Sondervorschriften
- 586
SV 586 · Bedeutung anzeigen
Auszug aus dem ADR · erster Absatz
Hafnium-, Titan- und Zirkonium-Pulver müssen einen sichtbaren Wasserüberschuss enthalten. Hafnium-, Titan- und Zirkonium-Pulver, angefeuchtet, mechanisch hergestellt mit einer Teilchengrösse von mindestens 53 µm, chemisch hergestellt mit einer Teilchengrösse von mindestens 840 µm, unterliegen nicht den Vorschriften des ADR.
Vollständige Sondervorschrift 586 mit Originalansicht - (7a)Begrenzte Mengen
- 1 kg
Höchstens 1 kg je Innenverpackung beziehungsweise Gegenstand nach Spalte (7a). Die Bedingungen des Kapitels 3.4 sind zusätzlich einzuhalten.
Bedeutung und Bedingungen ansehen - (7b)Freigestellte Mengen
- E2
Höchstens 30 g bzw. ml je Innenverpackung und 500 g bzw. ml je Außenverpackung.
Feste Stoffe: g; Flüssigkeiten: ml; Gase: mit Wasser ausgeliterter Fassungsraum in ml. Weitere Bedingungen des Kapitels 3.5 sind einzuhalten.
E-Code und Bedingungen erklärt
Verpackung
Tanks und Schüttgut-Container
- (10)Ortsbewegliche Tanks und Schüttgut-Container: Anweisungen
- T3
- (11)Ortsbewegliche Tanks und Schüttgut-Container: Sondervorschriften
- TP33
- (12)ADR-Tanks: Tankcodierung
- SGAN
- (13)ADR-Tanks: Sondervorschriften
- — (leeres Feld in Tabelle A)
Beförderung und Handhabung
- (14)Fahrzeug für die Beförderung in Tanks
- AT
- (15)Beförderungskategorie (Tunnelbeschränkungscode)
- 2
(E)
Bei ausschließlich Gütern der Beförderungskategorie 2 beträgt die Höchstmenge 333 kg bzw. Liter je Beförderungseinheit. Die anzuwendende Einheit hängt von der Art des Gutes ab.
Bedeutung und Bedingungen ansehenDurchfahrt durch Tunnel der Kategorie E verboten.
Die Verbote gelten unter den Voraussetzungen von ADR 8.6.4. Freistellungen und die konkrete Beförderung sind zu berücksichtigen.
Tunnelcode E und Anwendung erklärt - (16)Sondervorschriften für die Beförderung: Versandstücke
- V11
- (17)Sondervorschriften für die Beförderung: lose Schüttung
- — (leeres Feld in Tabelle A)
- (18)Sondervorschriften für die Beförderung: Be- und Entladung, Handhabung
- — (leeres Feld in Tabelle A)
- (19)Sondervorschriften für die Beförderung: Betrieb
- — (leeres Feld in Tabelle A)
- (20)Nummer zur Kennzeichnung der Gefahr
- 40
entzündbarer fester Stoff oder selbsterhitzungsfähiger Stoff oder selbstzersetzlicher Stoff oder polymerisierender Stoff
Bedeutung und Bedingungen ansehen
Quelle: ADR 2025, Tabelle A · Band I, 3.2-A-71 (Spalten 1–11) · 3.2-A-72 (Spalten 12–20).
