UN 1340

PHOSPHORPENTASULFID (chemische Formel P2S5), frei von gelbem oder weissem Phosphor

Eintrag 1 · Klasse 4.3 · Verpackungsgruppe II · WF2PHOSPHORPENTASULFID (chemische Formel P2S5), frei von gelbem oder weissem Phosphor
Stoffe, die in Berührung mit Wasser entzündbare Gase entwickeln – Gefahrzettel 4.3
Klasse 4.3
Entzündbare feste Stoffe, selbstzersetzliche Stoffe, polymerisierende Stoffe und desensibilisierte explosive feste Stoffe – Gefahrzettel 4.1
Klasse 4.1

Stoff und Einstufung

(1)UN-Nummer
1340
(2)Benennung und Beschreibung
PHOSPHORPENTASULFID (chemische Formel P2S5), frei von gelbem oder weissem Phosphor
(3b)Klassifizierungscode
WF2

Stoffe, die in Berührung mit Wasser entzündbare Gase entwickeln, entzündbar, fest.

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(4)Verpackungsgruppe
II
(5)Gefahrzettel
4.3+ 4.1

Sondervorschriften und Mengen

(6)Sondervorschriften
602
SV 602 · Bedeutung anzeigen

Auszug aus dem ADR · erster Absatz

Phosphorsulfide, die nicht frei von weissem und gelbem Phosphor sind, sind zur Beförderung nicht zugelassen.

Vollständige Sondervorschrift 602 mit Originalansicht
(7a)Begrenzte Mengen
500 g

Höchstens 500 g je Innenverpackung beziehungsweise Gegenstand nach Spalte (7a). Die Bedingungen des Kapitels 3.4 sind zusätzlich einzuhalten.

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(7b)Freigestellte Mengen
E2

Höchstens 30 g bzw. ml je Innenverpackung und 500 g bzw. ml je Außenverpackung.

Feste Stoffe: g; Flüssigkeiten: ml; Gase: mit Wasser ausgeliterter Fassungsraum in ml. Weitere Bedingungen des Kapitels 3.5 sind einzuhalten.

E-Code und Bedingungen erklärt

Verpackung

(8)Verpackungsanweisungen
P410 IBC04
(9a)Sondervorschriften für die Verpackung
— (leeres Feld in Tabelle A)
(9b)Sondervorschriften für die Zusammenpackung
MP14

Tanks und Schüttgut-Container

(10)Ortsbewegliche Tanks und Schüttgut-Container: Anweisungen
T3
(11)Ortsbewegliche Tanks und Schüttgut-Container: Sondervorschriften
TP33
(12)ADR-Tanks: Tankcodierung
SGAN
(13)ADR-Tanks: Sondervorschriften
— (leeres Feld in Tabelle A)

Beförderung und Handhabung

(14)Fahrzeug für die Beförderung in Tanks
AT
(15)Beförderungskategorie (Tunnelbeschränkungscode)
0 (D/E)

Höchstmenge 0: Für diese Kategorie kann die mengenabhängige Freistellung nach 1.1.3.6 nicht genutzt werden.

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Tanks oder lose Schüttung: Tunnel D und E verboten; sonstige Beförderungen: Tunnel E verboten.

Die Verbote gelten unter den Voraussetzungen von ADR 8.6.4. Freistellungen und die konkrete Beförderung sind zu berücksichtigen.

Tunnelcode D/E und Anwendung erklärt
(16)Sondervorschriften für die Beförderung: Versandstücke
V1
(17)Sondervorschriften für die Beförderung: lose Schüttung
— (leeres Feld in Tabelle A)
(18)Sondervorschriften für die Beförderung: Be- und Entladung, Handhabung
CV23
(19)Sondervorschriften für die Beförderung: Betrieb
— (leeres Feld in Tabelle A)
(20)Nummer zur Kennzeichnung der Gefahr
423

fester Stoff, der mit Wasser reagiert und entzündbare Gase bildet, oder entzündbarer fester Stoff, der mit Wasser reagiert und entzündbare Gase bildet, oder selbsterhitzungsfähiger fester Stoff, der mit Wasser reagiert und entzündbare Gase bildet

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Quelle: ADR 2025, Tabelle A · Band I, 3.2-A-71 (Spalten 1–11) · 3.2-A-72 (Spalten 12–20).