UN 2911

RADIOAKTIVE STOFFE, FREIGESTELLTES VERSANDSTÜCK -INSTRUMENTE oder FABRIKATE

Eintrag 1 · Klasse 7RADIOAKTIVE STOFFE, FREIGESTELLTES VERSANDSTÜCK -INSTRUMENTE oder FABRIKATE

Stoff und Einstufung

(1)UN-Nummer
2911
(2)Benennung und Beschreibung
RADIOAKTIVE STOFFE, FREIGESTELLTES VERSANDSTÜCK -INSTRUMENTE oder FABRIKATE
(3b)Klassifizierungscode
— (leeres Feld in Tabelle A)
(4)Verpackungsgruppe
— (leeres Feld in Tabelle A)
(5)Gefahrzettel
— (leeres Feld in Tabelle A)

Sondervorschriften und Mengen

(6)Sondervorschriften
290
SV 290 · Bedeutung anzeigen

Auszug aus dem ADR · erster Absatz

Wenn dieser radioaktive Stoff den Begriffsbestimmungen und Kriterien anderer in Teil 2 aufgeführter Klassen entspricht, ist er wie folgt zu klassifizieren:

Vollständige Sondervorschrift 290 mit Originalansicht
(7a)Begrenzte Mengen
0

Der Wert 0 bedeutet: Die Beförderung in begrenzten Mengen nach Kapitel 3.4 ist für diesen ADR-Eintrag nicht zugelassen.

Bedeutung und Bedingungen ansehen
(7b)Freigestellte Mengen
E0

Nach Code E0 ist die Beförderung in freigestellten Mengen nicht zugelassen.

E-Code und Bedingungen erklärt

Verpackung

(8)Verpackungsanweisungen
siehe 1.7
(9a)Sondervorschriften für die Verpackung
siehe 4.1.9.1.3
(9b)Sondervorschriften für die Zusammenpackung
— (leeres Feld in Tabelle A)

Tanks und Schüttgut-Container

(10)Ortsbewegliche Tanks und Schüttgut-Container: Anweisungen
— (leeres Feld in Tabelle A)
(11)Ortsbewegliche Tanks und Schüttgut-Container: Sondervorschriften
— (leeres Feld in Tabelle A)
(12)ADR-Tanks: Tankcodierung
— (leeres Feld in Tabelle A)
(13)ADR-Tanks: Sondervorschriften
— (leeres Feld in Tabelle A)

Beförderung und Handhabung

(14)Fahrzeug für die Beförderung in Tanks
— (leeres Feld in Tabelle A)
(15)Beförderungskategorie (Tunnelbeschränkungscode)
4 (-)

Für die Beförderungskategorie 4 ist die Menge im Rahmen von 1.1.3.6 unbegrenzt. Dies bedeutet keine vollständige Freistellung von allen ADR-Vorschriften.

Bedeutung und Bedingungen ansehen

Keine Tunnelbeschränkung nach diesem Code. Bei UN 2919 und UN 3331 können behördlich genehmigte Sondervereinbarungen Beschränkungen vorgeben.

Die Verbote gelten unter den Voraussetzungen von ADR 8.6.4. Freistellungen und die konkrete Beförderung sind zu berücksichtigen.

Tunnelcode - und Anwendung erklärt
(16)Sondervorschriften für die Beförderung: Versandstücke
— (leeres Feld in Tabelle A)
(17)Sondervorschriften für die Beförderung: lose Schüttung
— (leeres Feld in Tabelle A)
(18)Sondervorschriften für die Beförderung: Be- und Entladung, Handhabung
CV33 (siehe 1.7.1.5.1)
(19)Sondervorschriften für die Beförderung: Betrieb
S5 S21
(20)Nummer zur Kennzeichnung der Gefahr
— (leeres Feld in Tabelle A)

Quelle: ADR 2025, Tabelle A · Band I, 3.2-A-195 (Spalten 1–11) · 3.2-A-196 (Spalten 12–20).