Eintrag 1 · Klasse 9 · M11FAHRZEUG MIT ANTRIEB DURCH NATRIUM-IONEN-BATTERIEN
Batterien und batteriebetriebene Fahrzeuge (Gefahrzettelmuster 9A) – Gefahrzettel 9A
Klasse 9

Stoff und Einstufung

(1)UN-Nummer
3558
(2)Benennung und Beschreibung
FAHRZEUG MIT ANTRIEB DURCH NATRIUM-IONEN-BATTERIEN
(3b)Klassifizierungscode
M11

Andere Stoffe und Gegenstände, die während der Beförderung eine Gefahr darstellen und nicht unter die Begriffsbestimmung einer anderen Klasse fallen.

Bedeutung und Bedingungen ansehen
(4)Verpackungsgruppe
— (leeres Feld in Tabelle A)
(5)Gefahrzettel
9A

Sondervorschriften und Mengen

(6)Sondervorschriften
388 404 666 667 669
SV 388 · Bedeutung anzeigen

Auszug aus dem ADR · erster Absatz

Die Eintragungen der UN-Nummer 3166 gelten für Fahrzeuge, die durch Verbrennungsmotoren oder Brennstoffzellen mit entzündbarer Flüssigkeit oder entzündbarem Gas angetrieben werden.

Vollständige Sondervorschrift 388 mit Originalansicht
SV 404 · Bedeutung anzeigen

Auszug aus dem ADR · erster Absatz

Fahrzeuge, die durch Natrium-Ionen-Batterien angetrieben werden und die keine anderen gefährlichen Güter enthalten, unterliegen nicht den übrigen Vorschriften des ADR, wenn die Batterie in einer Weise kurzgeschlossen ist, dass die Batterie keine elektrische Energie enthält. Der Kurzschluss der Batterie muss leicht nachprüfbar sein (z. B. Stromschiene zwischen den Polen).

Vollständige Sondervorschrift 404 mit Originalansicht
SV 666 · Bedeutung anzeigen

Auszug aus dem ADR · erster Absatz

Als Ladung beförderte Fahrzeuge oder batteriebetriebene Geräte, auf die in der Sondervorschrift 388 Bezug genommen wird, sowie die in ihnen enthaltenen gefährlichen Güter, die für ihren Betrieb oder den Betrieb ihrer Einrichtungen dienen, unterliegen nicht den übrigen Vorschriften des ADR, wenn folgende Vorschriften erfüllt sind:

Vollständige Sondervorschrift 666 mit Originalansicht
SV 667 · Bedeutung anzeigen

Auszug aus dem ADR · erster Absatz

a) (gestrichen)

Vollständige Sondervorschrift 667 mit Originalansicht
SV 669 · Bedeutung anzeigen

Auszug aus dem ADR · erster Absatz

Ein Anhänger, der mit einer Einrichtung ausgerüstet ist, die mit einem flüssigen oder gasförmigen Brennstoff oder einer Einrichtung zur Speicherung und Erzeugung elektrischer Energie angetrieben wird und die für die Verwendung während einer Beförderung vorgesehen ist, die von diesem Anhänger als Teil einer Beförderungseinheit durchgeführt wird, muss der UN-Nummer 3166, 3171, 3556, 3557 bzw. 3558 zugeordnet werden und unterliegt den für diese UN-Nummern geltenden Vorschriften, wenn er auf einem Fahrzeug als Ladung befördert wird, vorausgesetzt, der Fassungsraum der Behälter, die flüssigen Brennstoff enthalten, ist nicht grösser als 500 Liter.

Vollständige Sondervorschrift 669 mit Originalansicht
(7a)Begrenzte Mengen
0

Der Wert 0 bedeutet: Die Beförderung in begrenzten Mengen nach Kapitel 3.4 ist für diesen ADR-Eintrag nicht zugelassen.

Bedeutung und Bedingungen ansehen
(7b)Freigestellte Mengen
E0

Nach Code E0 ist die Beförderung in freigestellten Mengen nicht zugelassen.

E-Code und Bedingungen erklärt

Verpackung

(8)Verpackungsanweisungen
P912
(9a)Sondervorschriften für die Verpackung
— (leeres Feld in Tabelle A)
(9b)Sondervorschriften für die Zusammenpackung
— (leeres Feld in Tabelle A)

Tanks und Schüttgut-Container

(10)Ortsbewegliche Tanks und Schüttgut-Container: Anweisungen
— (leeres Feld in Tabelle A)
(11)Ortsbewegliche Tanks und Schüttgut-Container: Sondervorschriften
— (leeres Feld in Tabelle A)
(12)ADR-Tanks: Tankcodierung
— (leeres Feld in Tabelle A)
(13)ADR-Tanks: Sondervorschriften
— (leeres Feld in Tabelle A)

Beförderung und Handhabung

(14)Fahrzeug für die Beförderung in Tanks
— (leeres Feld in Tabelle A)
(15)Beförderungskategorie (Tunnelbeschränkungscode)
- (-)

Der Strich bedeutet, dass keine Beförderungskategorie zugeordnet wurde.

Bedeutung und Bedingungen ansehen

Keine Tunnelbeschränkung nach diesem Code. Bei UN 2919 und UN 3331 können behördlich genehmigte Sondervereinbarungen Beschränkungen vorgeben.

Die Verbote gelten unter den Voraussetzungen von ADR 8.6.4. Freistellungen und die konkrete Beförderung sind zu berücksichtigen.

Tunnelcode - und Anwendung erklärt
(16)Sondervorschriften für die Beförderung: Versandstücke
— (leeres Feld in Tabelle A)
(17)Sondervorschriften für die Beförderung: lose Schüttung
— (leeres Feld in Tabelle A)
(18)Sondervorschriften für die Beförderung: Be- und Entladung, Handhabung
— (leeres Feld in Tabelle A)
(19)Sondervorschriften für die Beförderung: Betrieb
— (leeres Feld in Tabelle A)
(20)Nummer zur Kennzeichnung der Gefahr
— (leeres Feld in Tabelle A)

Quelle: ADR 2025, Tabelle A · Band I, 3.2-A-289 (Spalten 1–11) · 3.2-A-290 (Spalten 12–20).