UN 3536
LITHIUMBATTERIEN, IN GÜTERBEFÖRDERUNGS-EINHEITEN EINGEBAUT, Lithium-Ionen-Batterien oder Lithium-Metall-Batterien
Eintrag 1 · Klasse 9 · M4LITHIUMBATTERIEN, IN GÜTERBEFÖRDERUNGS-EINHEITEN EINGEBAUT, Lithium-Ionen-Batterien oder Lithium-Metall-Batterien
Stoff und Einstufung
- (1)UN-Nummer
- 3536
- (2)Benennung und Beschreibung
- LITHIUMBATTERIEN, IN GÜTERBEFÖRDERUNGS-EINHEITEN EINGEBAUT, Lithium-Ionen-Batterien oder Lithium-Metall-Batterien
- (3b)Klassifizierungscode
- M4
Lithiumbatterien und Natrium-Ionen-Batterien.
Bedeutung und Bedingungen ansehen - (4)Verpackungsgruppe
- — (leeres Feld in Tabelle A)
- (5)Gefahrzettel
- 9
Sondervorschriften und Mengen
- (6)Sondervorschriften
- 389
SV 389 · Bedeutung anzeigen
Auszug aus dem ADR · erster Absatz
Diese Eintragung gilt nur für Lithium-Ionen-Batterien oder Lithium-Metall-Batterien, die in einer Güterbeförderungseinheit eingebaut sind und die nur dafür ausgelegt sind, Energie ausserhalb der Güterbeförderungseinheit bereitzustellen. Die Lithiumbatterien müssen den Vorschriften des Absatzes 2.2.9.1.7.1 a) bis g) entsprechen und die Systeme enthalten, die für die Verhinderung einer Überladung oder Tiefentladung der Batterien erforderlich sind.
Vollständige Sondervorschrift 389 mit Originalansicht - (7a)Begrenzte Mengen
- 0
Der Wert 0 bedeutet: Die Beförderung in begrenzten Mengen nach Kapitel 3.4 ist für diesen ADR-Eintrag nicht zugelassen.
Bedeutung und Bedingungen ansehen - (7b)Freigestellte Mengen
- E0
Nach Code E0 ist die Beförderung in freigestellten Mengen nicht zugelassen.
E-Code und Bedingungen erklärt
Verpackung
- (8)Verpackungsanweisungen
- — (leeres Feld in Tabelle A)
- (9a)Sondervorschriften für die Verpackung
- — (leeres Feld in Tabelle A)
- (9b)Sondervorschriften für die Zusammenpackung
- — (leeres Feld in Tabelle A)
Tanks und Schüttgut-Container
- (10)Ortsbewegliche Tanks und Schüttgut-Container: Anweisungen
- — (leeres Feld in Tabelle A)
- (11)Ortsbewegliche Tanks und Schüttgut-Container: Sondervorschriften
- — (leeres Feld in Tabelle A)
- (12)ADR-Tanks: Tankcodierung
- — (leeres Feld in Tabelle A)
- (13)ADR-Tanks: Sondervorschriften
- — (leeres Feld in Tabelle A)
Beförderung und Handhabung
- (14)Fahrzeug für die Beförderung in Tanks
- — (leeres Feld in Tabelle A)
- (15)Beförderungskategorie (Tunnelbeschränkungscode)
- 2
(E)
Bei ausschließlich Gütern der Beförderungskategorie 2 beträgt die Höchstmenge 333 kg bzw. Liter je Beförderungseinheit. Die anzuwendende Einheit hängt von der Art des Gutes ab.
Bedeutung und Bedingungen ansehenDurchfahrt durch Tunnel der Kategorie E verboten.
Die Verbote gelten unter den Voraussetzungen von ADR 8.6.4. Freistellungen und die konkrete Beförderung sind zu berücksichtigen.
Tunnelcode E und Anwendung erklärt - (16)Sondervorschriften für die Beförderung: Versandstücke
- — (leeres Feld in Tabelle A)
- (17)Sondervorschriften für die Beförderung: lose Schüttung
- — (leeres Feld in Tabelle A)
- (18)Sondervorschriften für die Beförderung: Be- und Entladung, Handhabung
- — (leeres Feld in Tabelle A)
- (19)Sondervorschriften für die Beförderung: Betrieb
- — (leeres Feld in Tabelle A)
- (20)Nummer zur Kennzeichnung der Gefahr
- — (leeres Feld in Tabelle A)
Quelle: ADR 2025, Tabelle A · Band I, 3.2-A-287 (Spalten 1–11) · 3.2-A-288 (Spalten 12–20).
