Eintrag 1 · Klasse 9 · M11CHEMIE-TESTSATZ oder ERSTE-HILFE-AUSRÜSTUNG
Verschiedene gefährliche Stoffe und Gegenstände – Gefahrzettel 9
Klasse 9

Stoff und Einstufung

(1)UN-Nummer
3316
(2)Benennung und Beschreibung
CHEMIE-TESTSATZ oder ERSTE-HILFE-AUSRÜSTUNG
(3b)Klassifizierungscode
M11

Andere Stoffe und Gegenstände, die während der Beförderung eine Gefahr darstellen und nicht unter die Begriffsbestimmung einer anderen Klasse fallen.

Bedeutung und Bedingungen ansehen
(4)Verpackungsgruppe
— (leeres Feld in Tabelle A)
(5)Gefahrzettel
9

Sondervorschriften und Mengen

(6)Sondervorschriften
251 340 671
SV 251 · Bedeutung anzeigen

Auszug aus dem ADR · erster Absatz

Die Eintragung UN 3316 CHEMIE-TESTSATZ oder UN 3316 ERSTE-HILFE-AUSRÜSTUNG bezieht sich auf Kästen, Kassetten usw., die kleine Mengen gefährlicher Güter, die z. B. für medizinische Zwecke, Analyse-, Prüf- oder Reparaturzwecke verwendet werden, enthalten.

Vollständige Sondervorschrift 251 mit Originalansicht
SV 340 · Bedeutung anzeigen

Auszug aus dem ADR · erster Absatz

Chemie-Testsätze, Erste-Hilfe-Ausrüstungen und Polyesterharz-Mehrkomponentensysteme, die gefährliche Stoffe in Innenverpackungen in Mengen enthalten, welche die für einzelne Stoffe anwendbaren, in Kapitel 3.2 Tabelle A Spalte (7b) festgelegten Mengengrenzwerte für freigestellte Mengen nicht überschreiten, dürfen in Übereinstimmung mit Kapitel 3.5 befördert werden. Obwohl Stoffe der Klasse 5.2 in Kapitel 3.2 Tabelle A Spalte (7b) nicht als freigestellte Mengen zugelassen sind, sind sie in solchen Testsätzen, Ausrüstungen oder Systemen zugelassen und dem Code E 2 zugeordnet (siehe Unterabschnitt 3.5.1.2).

Vollständige Sondervorschrift 340 mit Originalansicht
SV 671 · Bedeutung anzeigen

Auszug aus dem ADR · erster Absatz

Für Zwecke der Freistellung in Zusammenhang mit Mengen, die je Beförderungseinheit befördert werden (siehe Unterabschnitt 1.1.3.6), ist die Beförderungskategorie in Zusammenhang mit der Verpackungsgruppe zu bestimmen (siehe Sondervorschrift 251 dritter Unterabsatz):

Vollständige Sondervorschrift 671 mit Originalansicht
(7a)Begrenzte Mengen
siehe SV 251

Für begrenzte Mengen gilt die hier verlinkte Sondervorschrift. Begrenzte Mengen erklärt.

(7b)Freigestellte Mengen
sie- he SV 340

Für Chemie-Testsätze, Erste-Hilfe-Ausrüstungen und Polyesterharz-Mehrkomponentensysteme gelten die Bedingungen der Sondervorschrift 340. Die Innenverpackungen müssen die freigestellten Mengen der jeweiligen Stoffe einhalten. Stoffe der Klasse 5.2 sind in diesen Testsätzen, Ausrüstungen oder Systemen ausnahmsweise zugelassen und dem Code E2 zugeordnet.

Sondervorschrift 340 vollständig lesen · Einordnung zu freigestellten Mengen

Verpackung

(8)Verpackungsanweisungen
P901
(9a)Sondervorschriften für die Verpackung
— (leeres Feld in Tabelle A)
(9b)Sondervorschriften für die Zusammenpackung
— (leeres Feld in Tabelle A)

Tanks und Schüttgut-Container

(10)Ortsbewegliche Tanks und Schüttgut-Container: Anweisungen
— (leeres Feld in Tabelle A)
(11)Ortsbewegliche Tanks und Schüttgut-Container: Sondervorschriften
— (leeres Feld in Tabelle A)
(12)ADR-Tanks: Tankcodierung
— (leeres Feld in Tabelle A)
(13)ADR-Tanks: Sondervorschriften
— (leeres Feld in Tabelle A)

Beförderung und Handhabung

(14)Fahrzeug für die Beförderung in Tanks
— (leeres Feld in Tabelle A)
(15)Beförderungskategorie (Tunnelbeschränkungscode)
siehe SV 671 (E)

Durchfahrt durch Tunnel der Kategorie E verboten.

Die Verbote gelten unter den Voraussetzungen von ADR 8.6.4. Freistellungen und die konkrete Beförderung sind zu berücksichtigen.

Tunnelcode E und Anwendung erklärt

Für die Beförderungskategorie gilt Sondervorschrift 671.

(16)Sondervorschriften für die Beförderung: Versandstücke
— (leeres Feld in Tabelle A)
(17)Sondervorschriften für die Beförderung: lose Schüttung
— (leeres Feld in Tabelle A)
(18)Sondervorschriften für die Beförderung: Be- und Entladung, Handhabung
— (leeres Feld in Tabelle A)
(19)Sondervorschriften für die Beförderung: Betrieb
— (leeres Feld in Tabelle A)
(20)Nummer zur Kennzeichnung der Gefahr
— (leeres Feld in Tabelle A)

Quelle: ADR 2025, Tabelle A · Band I, 3.2-A-251 (Spalten 1–11) · 3.2-A-252 (Spalten 12–20).