Zu LP02

Vollständige Verpackungsanweisung LP02 mit Originaltabelle

(gestrichen)

Quelle: Band II · 4.1-137

Zu LP200

Vollständige Verpackungsanweisung LP200 mit Originaltabelle

Die Grossverpackungen müssen so ausgelegt und gebaut sein, dass gefährliche Bewegungen und eine unbeab- sichtigte Entleerung unter normalen Beförderungsbedingungen verhindert werden. Grossverpackungen für Abfall- Druckgaspackungen, die gemäss Sondervorschrift 327 befördert werden, müssen ausserdem mit einem Mittel versehen sein, das jegliche freie Flüssigkeit, die während der Beförderung frei werden kann, zurückhält, z. B. saugfähiges Material. Bei Abfall-Druckgaspackungen und Abfall-Gaspatronen, die gemäss Sondervorschrift 327 befördert werden, müssen die Grossverpackungen ausreichend belüftet sein, um die Bildung gefährlicher Atmo- sphären und einen Druckaufbau zu verhindern.

Quelle: Band II · 4.1-140