L2
Sondervorschrift für die Verpackung · ADR 2025
Zu LP02
Vollständige Verpackungsanweisung LP02 mit Originaltabelle
(gestrichen)
Quelle: Band II · 4.1-137
Zu LP200
Vollständige Verpackungsanweisung LP200 mit Originaltabelle
Die Grossverpackungen müssen so ausgelegt und gebaut sein, dass gefährliche Bewegungen und eine unbeab-
sichtigte Entleerung unter normalen Beförderungsbedingungen verhindert werden. Grossverpackungen für Abfall-
Druckgaspackungen, die gemäss Sondervorschrift 327 befördert werden, müssen ausserdem mit einem Mittel
versehen sein, das jegliche freie Flüssigkeit, die während der Beförderung frei werden kann, zurückhält, z. B.
saugfähiges Material. Bei Abfall-Druckgaspackungen und Abfall-Gaspatronen, die gemäss Sondervorschrift 327
befördert werden, müssen die Grossverpackungen ausreichend belüftet sein, um die Bildung gefährlicher Atmo-
sphären und einen Druckaufbau zu verhindern.
Quelle: Band II · 4.1-140