Sondervorschrift 598

ADR 2025 · Kapitel 3.3 · Ergänzungen für bestimmte Stoffe oder Gegenstände

Vollständiger Vorschriftentext

Wortlaut der bereitgestellten Ausgabe, einschließlich zugehöriger Fußnoten. Tabellen, Formeln und ihre Zuordnung sind in der Originalansicht darunter erkennbar.

Folgende Batterien unterliegen nicht den Vorschriften des ADR:

a) Neue Batterien, wenn:

– sie gegen Rutschen, Umfallen und Beschädigung gesichert sind;

– sie mit Trageeinrichtungen versehen sind, es sei denn, sie sind z. B. auf Paletten gestapelt;

– sie aussen keine gefährlichen Spuren von Laugen oder Säuren aufweisen;

– sie gegen Kurzschluss gesichert sind.

b) Gebrauchte Batterien, wenn:

– ihre Gehäuse keine Beschädigung aufweisen;

– sie gegen Auslaufen, Rutschen, Umfallen und Beschädigung gesichert sind, z. B. auf Paletten gesta-
pelt;

– sie aussen keine gefährlichen Spuren von Laugen oder Säuren aufweisen;

– sie gegen Kurzschluss gesichert sind.

«Gebrauchte Batterien» sind solche, die nach normalem Gebrauch zu Zwecken des Recyclings beför-
dert werden.

Quelle: ADR 2025 · Band II, 3.3-35

Originalansicht

Originalauszug Sondervorschrift 598, ADR 2025 Band II, Seite 3.3-35
3.3-35 · Originalansicht vergrößern · Im Band II öffnen (PDF-Seite 57)
Allgemeine Einleitung zu Kapitel 3.3
Kapitel 3.3 Für bestimmte Stoffe oder Gegenstände geltende Sondervorschriften 3.3.1 Die in Kapitel 3.2 Tabelle A Spalte (6) bei Stoffen oder Gegenständen angegebenen Nummern entsprechen den nachstehend erläuterten Sondervorschriften, die für diese Stoffe oder Gegenstände gelten. Wenn eine Sondervorschrift eine Vorschrift für die Kennzeichnung des Versandstücks enthält, müssen die Vorschriften des Unterabschnittes 5.2.1.2 a) und b) eingehalten werden. Wenn das erforderliche Kennzeichen ein beson- derer Wortlaut ist, der in Anführungszeichen («») angegeben ist, wie «LITHIUMBATTERIEN ZUR ENTSOR- GUNG», muss das Kennzeichen eine Zeichenhöhe von mindestens 12 mm haben, sofern in der Sondervor- schrift oder an anderer Stelle im ADR nichts anderes angegeben ist.