Beförderungskategorien
Spalte (15): Die Kategorie betrifft die mengenabhängige Freistellung nach 1.1.3.6 für die Beförderung in Versandstücken. Einheiten, Sonderfälle und gemischte Ladungen sind auf den Detailseiten erklärt.
6 Erklärungen
- 0 Höchstmenge 0: Für diese Kategorie kann die mengenabhängige Freistellung nach 1.1.3.6 nicht genutzt werden.
- 1 Bei ausschließlich Gütern der Beförderungskategorie 1 beträgt die Höchstmenge grundsätzlich 20 je Beförderungseinheit. Für die in Fußnote a) genannten UN-Nummern gilt abweichend 50 kg.
- 2 Bei ausschließlich Gütern der Beförderungskategorie 2 beträgt die Höchstmenge 333 kg bzw. Liter je Beförderungseinheit. Die anzuwendende Einheit hängt von der Art des Gutes ab.
- 3 Bei ausschließlich Gütern der Beförderungskategorie 3 beträgt die Höchstmenge 1.000 kg bzw. Liter je Beförderungseinheit. Die anzuwendende Einheit hängt von der Art des Gutes ab.
- 4 Für die Beförderungskategorie 4 ist die Menge im Rahmen von 1.1.3.6 unbegrenzt. Dies bedeutet keine vollständige Freistellung von allen ADR-Vorschriften.
- - Der Strich bedeutet, dass keine Beförderungskategorie zugeordnet wurde.