PP91
Sondervorschrift für die Verpackung · ADR 2025
Zu P003
Vollständige Verpackungsanweisung P003 mit Originaltabelle
Für die UN-Nummer 1044 dürfen grosse Feuerlöscher auch unverpackt befördert werden, vorausgesetzt, die
Vorschriften des Absatzes 4.1.3.8.1 a) bis e) werden erfüllt, die Ventile sind durch eine der Methoden gemäss
Unterabschnitt 4.1.6.8 a) bis d) geschützt und andere auf dem Feuerlöscher angebrachte Ausrüstungen sind
geschützt, um eine unbeabsichtigte Auslösung zu verhindern. «Grosse Feuerlöscher» im Sinne dieser Sonder-
vorschrift sind die in den Absätzen c) bis e) der Sondervorschrift 225 des Kapitels 3.3 beschriebenen Feuerlö-
scher.
Quelle: Band II · 4.1-37