PP87
Sondervorschrift für die Verpackung · ADR 2025
Zu P003
Vollständige Verpackungsanweisung P003 mit Originaltabelle
(gestrichen)
Quelle: Band II · 4.1-37
Zu P207
Vollständige Verpackungsanweisung P207 mit Originaltabelle
Bei UN 1950 Abfall-Druckgaspackungen, die gemäss Sondervorschrift 327 befördert werden, müssen die Ver-
packungen mit einem Mittel versehen sein, das jegliche freie Flüssigkeit, die während der Beförderung frei
werden kann, zurückhält, z. B. saugfähiges Material. Die Verpackungen müssen ausreichend belüftet sein, um
die Bildung gefährlicher Atmosphären und einen Druckaufbau zu verhindern.
Quelle: Band II · 4.1-84