Zu P003

Vollständige Verpackungsanweisung P003 mit Originaltabelle

(gestrichen)

Quelle: Band II · 4.1-37

Zu P207

Vollständige Verpackungsanweisung P207 mit Originaltabelle

Bei UN 1950 Abfall-Druckgaspackungen, die gemäss Sondervorschrift 327 befördert werden, müssen die Ver- packungen mit einem Mittel versehen sein, das jegliche freie Flüssigkeit, die während der Beförderung frei werden kann, zurückhält, z. B. saugfähiges Material. Die Verpackungen müssen ausreichend belüftet sein, um die Bildung gefährlicher Atmosphären und einen Druckaufbau zu verhindern.

Quelle: Band II · 4.1-84