PP84
Sondervorschrift für die Verpackung · ADR 2025
Zu P002
Vollständige Verpackungsanweisung P002 mit Originaltabelle
Für die UN-Nummer 1057 sind starre Aussenverpackungen zu verwenden, die den Prüfanforderungen für die
Verpackungsgruppe II entsprechen. Die Verpackungen sind so auszulegen, herzustellen und einzurichten, dass
eine Bewegung, eine unbeabsichtigte Zündung der Einrichtungen oder ein unbeabsichtigtes Freiwerden ent-
zündbarer Gase oder entzündbarer flüssiger Stoffe verhindert wird.
Bem. Für Abfall-Feuerzeuge, die getrennt gesammelt werden, siehe Kapitel 3.3 Sondervorschrift 654.
Quelle: Band II · 4.1-36