PP70
Sondervorschrift für die Verpackung · ADR 2025
Zu P137
Vollständige Verpackungsanweisung P137 mit Originaltabelle
Werden für die UN-Nummern 0059, 0439, 0440 und 0441 die Hohlladungen einzeln verpackt, müssen die ko-
nischen Höhlungen nach unten gerichtet und das Versandstück mit dem Kennzeichen gemäss der Abbildung
5.2.1.10.1.1 oder 5.2.1.10.1.2 versehen sein. Werden die Hohlladungen paarweise verpackt, müssen die koni-
schen Höhlungen der Hohlladungen einander zugewandt sein, um den Hohlladungseffekt im Falle einer unge-
wollten Auslösung möglichst gering zu halten.
Quelle: Band II · 4.1-56