PP62
Sondervorschrift für die Verpackung · ADR 2025
Zu P116
Vollständige Verpackungsanweisung P116 mit Originaltabelle
Für die UN-Nummern 0082, 0241, 0331 und 0332 sind keine Innenverpackungen erforderlich, sofern der explo-
sive Stoff in einem flüssigkeitsundurchlässigen Werkstoff enthalten ist.
Quelle: Band II · 4.1-51