PP53
Sondervorschrift für die Verpackung · ADR 2025
Zu P115
Vollständige Verpackungsanweisung P115 mit Originaltabelle
Bei der Verwendung von Kisten als Aussenverpackungen für die UN-Nummern 0075, 0143, 0495 und 0497
müssen die Innenverpackungen mit Kapseln und Schraubkappen verschlossen sein und ihr Fassungsraum darf
nicht grösser als 5 Liter sein. Die Innenverpackungen müssen mit saugfähigem und nichtbrennbarem Polster-
material umgeben sein. Die Menge des saugfähigen Polstermaterials muss ausreichend sein, um die enthalte-
nen flüssigen Stoffe vollständig aufzusaugen. Die Metallbehälter müssen mit einem Polstermaterial gegenei-
nander fixiert sein. Werden Kisten als Aussenverpackung verwendet, so ist die Nettomasse des Treibstoffs auf
30 kg je Versandstück begrenzt.
Quelle: Band II · 4.1-50