PP49
Sondervorschrift für die Verpackung · ADR 2025
Zu P113
Vollständige Verpackungsanweisung P113 mit Originaltabelle
Für die UN-Nummern 0094 und 0305 dürfen in einer Innenverpackung nicht mehr als 50 g des Stoffes enthalten
sein.
Quelle: Band II · 4.1-47