PP41
Sondervorschrift für die Verpackung · ADR 2025
Zu P800
Vollständige Verpackungsanweisung P800 mit Originaltabelle
Wenn es notwendig ist, UN 2803 Gallium bei niedrigen Temperaturen zu befördern, um es in vollständig festem
Zustand zu halten, dürfen die oben aufgeführten Verpackungen mit einer festen, wasserbeständigen Aussenver-
packung umverpackt werden, die Trockeneis oder ein anderes Kühlmittel enthält. Sofern Trockeneis oder andere
Kältemittel, bei denen eine Erstickungsgefahr besteht, als Kühlmittel verwendet werden, gelten die Vorschriften
des Abschnitts 5.5.3. Wenn ein Kühlmittel verwendet wird, müssen alle oben aufgeführten, für die Verpackung
von Gallium verwendeten Werkstoffe chemisch und physikalisch gegen das Kühlmittel widerstandsfähig und bei
den niedrigen Temperaturen des verwendeten Kühlmittels schlagfest sein. Wird Trockeneis verwendet, so muss
aus der Aussenverpackung gasförmiges Kohlendioxid entweichen können. Es müssen Innenhalterungen vorge-
sehen werden, damit nach der Verflüchtigung des Kühlmittels Bewegungen verhindert werden.
Quelle: Band II · 4.1-113