PP17
Sondervorschrift für die Verpackung · ADR 2025
Zu P003
Vollständige Verpackungsanweisung P003 mit Originaltabelle
Für die UN-Nummer 2037 dürfen Versandstücke bei Verpackungen aus Pappe die Nettomasse von 55 kg und
bei anderen Verpackungen die Nettomasse von 125 kg nicht überschreiten.
Quelle: Band II · 4.1-37