Zu P003

Vollständige Verpackungsanweisung P003 mit Originaltabelle

Für die UN-Nummer 2037 dürfen Versandstücke bei Verpackungen aus Pappe die Nettomasse von 55 kg und bei anderen Verpackungen die Nettomasse von 125 kg nicht überschreiten.

Quelle: Band II · 4.1-37