PP16
Sondervorschrift für die Verpackung · ADR 2025
Zu P003
Vollständige Verpackungsanweisung P003 mit Originaltabelle
UN 2800 Batterien (Akkumulatoren) müssen gegen Kurzschluss geschützt und in widerstandsfähigen Aussen-
verpackungen sicher verpackt sein.
Bem. 1. Auslaufsichere Batterien (Akkumulatoren), die für die Funktion eines mechanischen oder elektroni-
schen Geräts notwendig und dessen Bestandteil sind, müssen sicher in der Batteriehalterung des
Gerätes befestigt und gegen Beschädigung und Kurzschluss geschützt sein.
2. Für gebrauchte Batterien (Akkumulatoren) (UN-Nummer 2800) siehe P 801.
Quelle: Band II · 4.1-37