Zu IBC07

Vollständige Verpackungsanweisung IBC07 mit Originaltabelle

Für die UN-Nummern 3531 und 3533 müssen die Grosspackmittel (IBC) so ausgelegt und gebaut sein, dass sie das Freisetzen von Gas oder Dampf ermöglichen, um einen Druckaufbau zu verhindern, der bei einem Verlust der Stabilisierung zu einem Zubruchgehen des Grosspackmittels (IBC) führen könnte.

Quelle: Band II · 4.1-131