V15 · IBC in geschlossenen Fahrzeugen oder Containern
ADR 2025 · Spalte (16)
Bedeutung
IBC müssen in gedeckten Fahrzeugen oder geschlossenen Containern befördert werden.
Diese Vorschrift gilt für die Beförderung in Versandstücken, wenn der Code in Spalte (16) des betreffenden UN-Eintrags angegeben ist. Weitere dort genannte Codes sind gemeinsam zu beachten.
Quelle: ADR 2025 · Band II, 7.2-2, 7.2.4
Vollständigen Quelltext lesen
Ausgelesener Originaltext der angegebenen Fundstellen. Für Tabellen, Formeln und getrennte Geltungsbereiche ist die Originalansicht maßgeblich.
V 15 Grosspackmittel (IBC) sind in gedeckten Fahrzeugen oder in geschlossenen Containern zu befördern.
Originalseiten mit Tabellen und Fußnoten ansehen
