TU35 – Verwendung von ADR-Tanks
ADR 2025 · Spalte (13)
Bedeutung
Ungereinigte leere festverbundene Tanks (Tankfahrzeuge), Aufsetztanks und Tankcontainer, die diese Stoffe enthalten haben, unterliegen nicht den Vorschriften des ADR, wenn geeignete Massnahmen ergriffen wurden, um mögliche Gefahren auszuschliessen.
Quelle: ADR 2025 · Band II, 4.3-27, 4.3.5
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Ungereinigte leere festverbundene Tanks (Tankfahrzeuge), Aufsetztanks und Tankcontainer, die diese Stoffe enthalten haben, unterliegen nicht den Vorschriften des ADR, wenn geeignete Massnahmen ergrif- fen wurden, um mögliche Gefahren auszuschliessen.
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