Bedeutung

Tanks dürfen nur bis zu 97 % ihres Fassungsraumes gefüllt werden, und die höchste Temperatur nach der Füllung darf 140 °C nicht überschreiten.

Quelle: ADR 2025 · Band II, 4.3-27, 4.3.5

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Tanks dürfen nur bis zu 97 % ihres Fassungsraumes gefüllt werden, und die höchste Temperatur nach
der Füllung darf 140 °C nicht überschreiten.
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