TU12 – Verwendung von ADR-Tanks
ADR 2025 · Spalte (13)
Bedeutung
Bei wechselweiser Verwendung müssen vor und nach der Beförderung dieses Stoffes aus den Tankkörpern und ihren Ausrüstungen sämtliche Rückstände entfernt werden.
Quelle: ADR 2025 · Band II, 4.3-25, 4.3.5
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Bei wechselweiser Verwendung müssen vor und nach der Beförderung dieses Stoffes aus den Tankkör- pern und ihren Ausrüstungen sämtliche Rückstände entfernt werden.
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