Bedeutung

Bei wechselweiser Verwendung müssen vor und nach der Beförderung dieses Stoffes aus den Tankkörpern und ihren Ausrüstungen sämtliche Rückstände entfernt werden.

Quelle: ADR 2025 · Band II, 4.3-25, 4.3.5

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Bei wechselweiser Verwendung müssen vor und nach der Beförderung dieses Stoffes aus den Tankkör-
pern und ihren Ausrüstungen sämtliche Rückstände entfernt werden.
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Originalseite ADR 2025 Band II, Seite 4.3-25
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