Bedeutung

Wiederkehrende Prüfung spätestens alle drei Jahre für festverbundene Tanks und Aufsetztanks.

Die linke ADR-Spalte enthält diese Frist; in der rechten Spalte für Tankcontainer, Tankwechselaufbauten und MEGC steht „bleibt offen“.

Spaltendarstellung im ADR: Durchgehender Text gilt für beide Tankarten. Links stehen Vorschriften für festverbundene Tanks, Aufsetztanks und Batterie-Fahrzeuge; rechts für Tankcontainer, Tankwechselaufbauten und MEGC (6.8.1.1). Die Originalansicht erhält diese Zuordnung.

Quelle: ADR 2025 · Band II, 6.8-41, 6.8.4 d) · Band II, 6.8-1, 6.8.1.1

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Ausgelesener Originaltext der angegebenen Fundstellen. Für Tabellen, Formeln und getrennte Geltungsbereiche ist die Originalansicht maßgeblich.

Die wiederkehrende Prüfung ist spätestens alle drei (bleibt offen)
Jahre durchzuführen.
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Originalseite ADR 2025 Band II, Seite 6.8-41
6.8-41 · Originalansicht vergrößern · Im Band II öffnen (PDF-Seite 583)
Originalseite ADR 2025 Band II, Seite 6.8-1
6.8-1 · Originalansicht vergrößern · Im Band II öffnen (PDF-Seite 543)

Weitere Tankcodes und Tankvorschriften