TT5 – Prüfung von ADR-Tanks
ADR 2025 · Spalte (13)
Bedeutung
Wasserdruckprüfung spätestens alle drei Jahre bei festverbundenen Tanks und Aufsetztanks; alle zweieinhalb Jahre bei Tankcontainern und Tankwechselaufbauten.
Spaltendarstellung im ADR: Durchgehender Text gilt für beide Tankarten. Links stehen Vorschriften für festverbundene Tanks, Aufsetztanks und Batterie-Fahrzeuge; rechts für Tankcontainer, Tankwechselaufbauten und MEGC (6.8.1.1). Die Originalansicht erhält diese Zuordnung.
Quelle: ADR 2025 · Band II, 6.8-41, 6.8.4 d) · Band II, 6.8-1, 6.8.1.1
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Ausgelesener Originaltext der angegebenen Fundstellen. Für Tabellen, Formeln und getrennte Geltungsbereiche ist die Originalansicht maßgeblich.
Die Wasserdruckprüfung ist spätestens alle drei Jahre zweieinhalb Jahre durchzuführen.
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