Bedeutung

In ortsbeweglichen Tanks dürfen Schmelzsicherungen im Dampfraum verwendet werden.

Quelle: ADR 2025 · Band II, 4.2-21, 4.2.5.3

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In ortsbeweglichen Tanks dürfen Schmelzsicherungen im Dampfraum verwendet werden.
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Originalseite ADR 2025 Band II, Seite 4.2-21
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