Bedeutung

Die Wanddicke des Tankkörpers darf nicht geringer sein als 8 mm.

Quelle: ADR 2025 · Band II, 4.2-20, 4.2.5.3

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Die Wanddicke des Tankkörpers darf nicht geringer sein als 8 mm. Die Tanks müssen mindes-
tens alle 2,5 Jahre einer Wasserdruckprüfung und einer Prüfung des inneren Zustands unter-
zogen werden.
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Originalseite ADR 2025 Band II, Seite 4.2-20
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