Bedeutung

Die Temperatur muss zwischen 18 °C und 40 °C gehalten werden.

Quelle: ADR 2025 · Band II, 4.2-19, 4.2.5.3

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Die Temperatur muss zwischen 18 °C und 40 °C gehalten werden. Ortsbewegliche Tanks, die
erstarrte Methacrylsäure enthalten, dürfen während der Beförderung nicht wieder aufgeheizt
werden.
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Originalseite ADR 2025 Band II, Seite 4.2-19
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