TP17 – Sondervorschrift für ortsbewegliche Tanks
ADR 2025 · Spalte (11)
Bedeutung
Für die Wärmeisolierung des Tanks dürfen nur anorganische nichtbrennbare Werkstoffe verwendet werden.
Quelle: ADR 2025 · Band II, 4.2-19, 4.2.5.3
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Für die Wärmeisolierung des Tanks dürfen nur anorganische nichtbrennbare Werkstoffe ver- wendet werden.
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