Bedeutung

Zusatzkennzeichnung: „NICHT ÖFFNEN WÄHREND DER BEFÖRDERUNG. SELBSTENTZÜNDLICH.“

Spaltendarstellung im ADR: Durchgehender Text gilt für beide Tankarten. Links stehen Vorschriften für festverbundene Tanks, Aufsetztanks und Batterie-Fahrzeuge; rechts für Tankcontainer, Tankwechselaufbauten und MEGC (6.8.1.1). Die Originalansicht erhält diese Zuordnung.

Die Angaben müssen in einer amtlichen Sprache des Zulassungslandes abgefasst sein; ist diese weder Deutsch, Englisch noch Französisch, zusätzlich in einer dieser Sprachen, sofern keine abweichende Vereinbarung der betroffenen Staaten besteht.

Quelle: ADR 2025 · Band II, 6.8-43, 6.8.4 e) · Band II, 6.8-1, 6.8.1.1 · Band II, 6.8-43, 6.8.4 e), Bemerkung

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Ausgelesener Originaltext der angegebenen Fundstellen. Für Tabellen, Formeln und getrennte Geltungsbereiche ist die Originalansicht maßgeblich.

Tanks müssen zusätzlich zu den Angaben in Absatz 6.8.2.5.2 mit dem Vermerk «NICHT ÖFFNEN WÄH-
REND DER BEFÖRDERUNG. SELBSTENTZÜNDLICH.» versehen sein (siehe auch oben aufgeführte
Bem.).
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Originalseite ADR 2025 Band II, Seite 6.8-43
6.8-43 · Originalansicht vergrößern · Im Band II öffnen (PDF-Seite 585)
Originalseite ADR 2025 Band II, Seite 6.8-1
6.8-1 · Originalansicht vergrößern · Im Band II öffnen (PDF-Seite 543)
Originalseite ADR 2025 Band II, Seite 6.8-43
6.8-43 · Originalansicht vergrößern · Im Band II öffnen (PDF-Seite 585)

Weitere Tankcodes und Tankvorschriften