Bedeutung

Alle Anschlüsse für die Befüllung und Entleerung, einschliesslich der Anschlüsse in der Dampfphase, von Tanks zur Beförderung tiefgekühlt verflüssigter entzündbarer Gase müssen so nahe wie möglich am Tank mit einem schnellschliessenden automatischen Absperrventil (siehe Absatz 6.8.3.2.3) ausgerüstet sein.

Spaltendarstellung im ADR: Durchgehender Text gilt für beide Tankarten. Links stehen Vorschriften für festverbundene Tanks, Aufsetztanks und Batterie-Fahrzeuge; rechts für Tankcontainer, Tankwechselaufbauten und MEGC (6.8.1.1). Die Originalansicht erhält diese Zuordnung.

Quelle: ADR 2025 · Band II, 6.8-40, 6.8.4 b) · Band II, 6.8-1, 6.8.1.1

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Alle Anschlüsse für die Befüllung und Entleerung, einschliesslich der Anschlüsse in der Dampfphase, von
Tanks zur Beförderung tiefgekühlt verflüssigter entzündbarer Gase müssen so nahe wie möglich am Tank
mit einem schnellschliessenden automatischen Absperrventil (siehe Absatz 6.8.3.2.3) ausgerüstet sein.
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Originalseite ADR 2025 Band II, Seite 6.8-40
6.8-40 · Originalansicht vergrößern · Im Band II öffnen (PDF-Seite 582)
Originalseite ADR 2025 Band II, Seite 6.8-1
6.8-1 · Originalansicht vergrößern · Im Band II öffnen (PDF-Seite 543)

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