Bedeutung

Bei Bitumentanks mit Sprühstange darf unter den genannten Bedingungen ein vorgeschaltetes Verschlussventil verwendet werden.

Die Regel steht in der linken ADR-Spalte für festverbundene Tanks, Aufsetztanks und Batterie-Fahrzeuge. Für Tankcontainer, Tankwechselaufbauten und MEGC steht rechts „gestrichen“.

Spaltendarstellung im ADR: Durchgehender Text gilt für beide Tankarten. Links stehen Vorschriften für festverbundene Tanks, Aufsetztanks und Batterie-Fahrzeuge; rechts für Tankcontainer, Tankwechselaufbauten und MEGC (6.8.1.1). Die Originalansicht erhält diese Zuordnung.

Quelle: ADR 2025 · Band II, 6.8-40, 6.8.4 b) · Band II, 6.8-1, 6.8.1.1

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Ausgelesener Originaltext der angegebenen Fundstellen. Für Tabellen, Formeln und getrennte Geltungsbereiche ist die Originalansicht maßgeblich.

Wenn Tanks, die für die Beförderung und Verarbei- (gestrichen)
tung von Bitumen vorgesehen sind, am Ende des
Auslaufstutzens mit einer Sprühstange ausgerüstet
sind, darf die in Absatz 6.8.2.2.2 vorgeschriebene
Verschlusseinrichtung durch ein Verschlussventil
ersetzt werden, das sich im Auslaufstutzen befindet
und der Sprühstange vorgeschaltet ist.
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Originalseite ADR 2025 Band II, Seite 6.8-40
6.8-40 · Originalansicht vergrößern · Im Band II öffnen (PDF-Seite 582)
Originalseite ADR 2025 Band II, Seite 6.8-1
6.8-1 · Originalansicht vergrößern · Im Band II öffnen (PDF-Seite 543)

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