TE24 – Ausrüstung von ADR-Tanks
ADR 2025 · Spalte (13)
Bedeutung
Bei Bitumentanks mit Sprühstange darf unter den genannten Bedingungen ein vorgeschaltetes Verschlussventil verwendet werden.
Die Regel steht in der linken ADR-Spalte für festverbundene Tanks, Aufsetztanks und Batterie-Fahrzeuge. Für Tankcontainer, Tankwechselaufbauten und MEGC steht rechts „gestrichen“.
Spaltendarstellung im ADR: Durchgehender Text gilt für beide Tankarten. Links stehen Vorschriften für festverbundene Tanks, Aufsetztanks und Batterie-Fahrzeuge; rechts für Tankcontainer, Tankwechselaufbauten und MEGC (6.8.1.1). Die Originalansicht erhält diese Zuordnung.
Quelle: ADR 2025 · Band II, 6.8-40, 6.8.4 b) · Band II, 6.8-1, 6.8.1.1
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Ausgelesener Originaltext der angegebenen Fundstellen. Für Tabellen, Formeln und getrennte Geltungsbereiche ist die Originalansicht maßgeblich.
Wenn Tanks, die für die Beförderung und Verarbei- (gestrichen) tung von Bitumen vorgesehen sind, am Ende des Auslaufstutzens mit einer Sprühstange ausgerüstet sind, darf die in Absatz 6.8.2.2.2 vorgeschriebene Verschlusseinrichtung durch ein Verschlussventil ersetzt werden, das sich im Auslaufstutzen befindet und der Sprühstange vorgeschaltet ist.
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