Bedeutung

Die Tanks für Stoffe, die bei einer Temperatur über 190 °C gefüllt werden, müssen mit senkrecht zu den oberen Einfüllöffnungen angebrachten Leitblechen versehen sein, um beim Befüllen eine rasche und lokalisierte Erwärmung des Mantels zu verhindern.

Spaltendarstellung im ADR: Durchgehender Text gilt für beide Tankarten. Links stehen Vorschriften für festverbundene Tanks, Aufsetztanks und Batterie-Fahrzeuge; rechts für Tankcontainer, Tankwechselaufbauten und MEGC (6.8.1.1). Die Originalansicht erhält diese Zuordnung.

Quelle: ADR 2025 · Band II, 6.8-40, 6.8.4 b) · Band II, 6.8-1, 6.8.1.1

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Die Tanks für Stoffe, die bei einer Temperatur über 190 °C gefüllt werden, müssen mit senkrecht zu den
oberen Einfüllöffnungen angebrachten Leitblechen versehen sein, um beim Befüllen eine rasche und lo-
kalisierte Erwärmung des Mantels zu verhindern.
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Originalseite ADR 2025 Band II, Seite 6.8-40
6.8-40 · Originalansicht vergrößern · Im Band II öffnen (PDF-Seite 582)
Originalseite ADR 2025 Band II, Seite 6.8-1
6.8-1 · Originalansicht vergrößern · Im Band II öffnen (PDF-Seite 543)

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