L4DN(+) – ADR-Tankcodierung
ADR 2025 · Spalte (12)
Bedeutung
Tank für Stoffe in flüssigem Zustand; dazu gehören auch feste Stoffe, die geschmolzen zur Beförderung aufgegeben werden. Mindestberechnungsdruck 4 bar. Berechnungsdruck und Prüfdruck sind unterschiedliche Größen.
L – Tanktyp: Tank für Stoffe in flüssigem Zustand; dazu gehören auch feste Stoffe, die geschmolzen zur Beförderung aufgegeben werden.
4 – Druck: Mindestberechnungsdruck 4 bar. Berechnungsdruck und Prüfdruck sind unterschiedliche Größen.
D – Öffnungen: Oben liegende Öffnungen ohne Öffnungen unterhalb des Flüssigkeitsspiegels.
N – Sicherheitseinrichtung: Ohne Über- und Unterdruckbelüftungseinrichtung nach 6.8.2.2.6 und nicht luftdicht verschlossen.
Höherwertige Tankcodierungen können nach der Tankhierarchie in 4.3.4.1.2 zulässig sein; die Sondervorschriften aus Spalte 13 bleiben zusätzlich einzuhalten und können Abweichungen bestimmen.
(+) – Die wechselweise Verwendung für andere Stoffe oder Stoffgruppen ist nur zulässig, wenn dies in der Bescheinigung über die Baumusterzulassung spezifiziert ist. Für radioaktive Stoffe besteht die in 4.3.4.1.3, Fußnote a, genannte Abweichung unter Beachtung von 5.1.3.2.
Quelle: ADR 2025 · Band II, 4.3-17, 4.3.4.1.1 · Band II, 4.3-23, 4.3.4.1.2–4.3.4.1.3 · Band I, 3.2-5, 3.2.1, Spalte 12 · Band II, 4.3-24, 4.3.4.1.3
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4.3.4.1.1 Tankcodierung Die vier Teile der in Kapitel 3.2 Tabelle A Spalte (12) angegebenen Tankcodierung haben folgende Be- deutung: Teil Beschreibung Tankcodierung L = Tank für Stoffe in flüssigem Zustand (flüssige Stoffe oder feste 1 Tanktyp Stoffe, die in geschmolzenem Zustand zur Beförderung aufgege- ben werden) S = Tank für Stoffe in festem (pulverförmigem oder körnigem) Zustand G = Mindestberechnungsdruck gemäss allgemeinen Vorschriften des 2 Berechnungsdruck Absatzes 6.8.2.1.14 1,5; 2,65; 4; 10; 15 oder 21 = Mindestberechnungsdruck in bar (siehe Absatz 6.8.2.1.14) A = Tank mit Bodenöffnungen mit 2 Verschlüssen für das Befüllen o- 3 Öffnungen der Entleeren (siehe Absatz B = Tank mit Bodenöffnungen mit 3 Verschlüssen für das Befüllen o- 6.8.2.2.2) der Entleeren C = Tank mit oben liegenden Öffnungen, der unterhalb des Flüssig- keitsspiegels nur mit Reinigungsöffnungen versehen ist D = Tank mit oben liegenden Öffnungen ohne Öffnungen unterhalb des Flüssigkeitsspiegels V = Tank mit Über- und Unterdruckbelüftungseinrichtung gemäss Ab- 4 Sicherheitsventil/-ein- satz 6.8.2.2.6 ohne Einrichtung zur Verhinderung einer Flammen- richtung ausbreitung oder nicht explosionsdruckstossfester Tank F = Tank mit Über- und Unterdruckbelüftungseinrichtung gemäss Ab- satz 6.8.2.2.6 mit Einrichtung zur Verhinderung einer Flammen- ausbreitung oder explosionsdruckstossfester Tank N = Tank ohne Über- und Unterdruckbelüftungseinrichtung gemäss Absatz 6.8.2.2.6 und nicht luftdicht verschlossen H = luftdicht verschlossener Tank (siehe Begriffsbestimmung in Ab- schnitt 1.2.1) 4.3.4.1.3 Folgende Stoffe und Stoffgruppen, bei denen in Kapitel 3.2 Tabelle A Spalte (12) hinter der Tankcodierung ein «(+)» angegeben ist, unterliegen besonderen Vorschriften. In diesem Fall ist die wechselweise Ver- wendung der Tanks für andere Stoffe und Stoffgruppen nur dann zugelassen, wenn dies in der Beschei- nigung über die Baumusterzulassung spezifiziert ist. Unter Beachtung der in Kapitel 3.2 Tabelle A Spalte (13) angegebenen Sondervorschriften dürfen gemäss den Vorschriften am Ende des Absatzes 4.3.4.1.2 höherwertige Tanks verwendet werden. Die Vorschriften für diese Tanks werden durch folgende Tankcodierungen angegeben, die durch die mas- sgeblichen in Kapitel 3.2 Tabelle A Spalte (13) angegebenen Sondervorschriften ergänzt werden. Klas- UN- Benennung und Beschreibung Tankco- se Nummer dierung 1 0331 Sprengstoff, Typ B S2,65AN 4.1 2448 Schwefel, geschmolzen LGBV 3531 Polymerisierender Stoff, fest, stabilisiert, n.a.g. SGAN 3533 Polymerisierender Stoff, fest, temperaturkontrolliert, n.a.g. 3532 Polymerisierender Stoff, flüssig, stabilisiert, n.a.g. L4BN 3534 Polymerisierender Stoff, flüssig, temperaturkontrolliert, n.a.g. 4.2 1381 Phosphor, weiss oder gelb, trocken, unter Wasser oder in Lösung L10DH 2447 Phosphor, weiss, geschmolzen Klas- UN- Benennung und Beschreibung Tankco- se Nummer dierung 4.3 1389 Alkalimetallamalgam, flüssig 1391 Alkalimetalldispersion oder Erdalkalimetalldispersion 1392 Erdalkalimetallamalgam, flüssig 1415 Lithium 1420 Kaliummetalllegierungen, flüssig 1421 Alkalimetalllegierung, flüssig, n.a.g. 1422 Kalium-Natrium-Legierungen, flüssig 1428 Natrium L10BN 2257 Kalium 3401 Alkalimetallamalgam, fest 3402 Erdalkalimetallamalgam, fest 3403 Kaliummetalllegierungen, fest 3404 Kalium-Natrium-Legierungen, fest 3482 Alkalimetalldispersion, entzündbar oder Erdalkalimetalldispersion, entzündbar 1407 Caesium L10CH 1423 Rubidium 1402 Calciumcarbid, Verpackungsgruppe I S2,65AN 5.1 1873 Perchlorsäure mit mehr als 50 Masse-%, aber höchstens 72 Masse- L4DN % reiner Säure 2015 Wasserstoffperoxid, wässerige Lösung, stabilisiert, mit mehr als L4DV 70 % Wasserstoffperoxid 2014 Wasserstoffperoxid, wässerige Lösung mit mindestens 20 %, aber höchstens 60 % Wasserstoffperoxid 2015 Wasserstoffperoxid, wässerige Lösung, stabilisiert, mit mehr als L4BV 60 % und höchstens 70 % Wasserstoffperoxid 2426 Ammoniumnitrat, flüssig (heisse konzentrierte Lösung) 3149 Wasserstoffperoxid und Peressigsäure, Mischung, stabilisiert 3375 Ammoniumnitrat-Emulsion oder Ammoniumnitrat-Suspension oder Ammoniumnitrat-Gel, Zwischenprodukt für die Herstellung von LGAV Sprengstoffen, flüssig 3375 Ammoniumnitrat-Emulsion oder Ammoniumnitrat-Suspension oder Ammoniumnitrat-Gel, Zwischenprodukt für die Herstellung von SGAV Sprengstoffen, fest 5.2 3109 Organisches Peroxid Typ F, flüssig L4BN 3119 Organisches Peroxid Typ F, flüssig, temperaturkontrolliert 3110 Organisches Peroxid Typ F, fest S4AN 3120 Organisches Peroxid Typ F, fest, temperaturkontrolliert 6.1 1613 Cyanwasserstoff, wässerige Lösung (Cyanwasserstoffsäure, wässe- rige Lösung) L15DH 3294 Cyanwasserstoff, Lösung in Alkohol 7a) alle Stoffe Spezial- tanks Mindestanforderungen für flüssige Stoffe L2,65CN Mindestanforderungen für feste Stoffe S2,65AN 8 1052 Fluorwasserstoff, wasserfrei 1744 Brom oder Brom, Lösung L21DH 1790 Fluorwasserstoffsäure mit mehr als 85 % Fluorwasserstoff 1791 Hypochloritlösung L4BV 1908 Chloritlösung a) Abweichend von den allgemeinen Vorschriften dieses Absatzes dürfen für radioaktive Stoffe verwen- dete Tanks auch für die Beförderung anderer Güter verwendet werden, vorausgesetzt, die Vorschriften des Unterabschnitts 5.1.3.2 werden erfüllt.
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