CV38 · Be- und Entladen von Containersäcken
ADR 2025 · Spalte (18)
Bedeutung
Ladeabteile und Containersäcke sind nach besonderen Regeln vorzubereiten und zu verschließen. Gefüllte Säcke dürfen nicht angehoben oder zwischen Ladeabteilen umgeladen werden; Dekontamination und besondere Entladebedingungen sind zu beachten.
Diese ergänzende Vorschrift für Be- und Entladen beziehungsweise Handhabung gilt bei Zuweisung in Spalte (18), zusätzlich zu den allgemeinen Vorschriften der Abschnitte 7.5.1 bis 7.5.10.
Quelle: ADR 2025 · Band II, 7.5-12, 7.5.11 · Band II, 7.5-13, 7.5.11
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CV 38 Die Ladeabteile dürfen keine scharfen Innenkanten (Innenstufen usw.) haben, die die Containersäcke beim Entladen aufreissen könnten. Sie müssen vor jedem Ladevorgang kontrolliert werden. Die Containersäcke müssen für die Beförderung vor jedem Befüllungsvorgang in die Ladeabteile eingesetzt werden. Der äussere Bestandteil des Containersacks muss so ausgerichtet werden, dass der Schlitten des Reissverschlusses in geschlossenem Zustand an der Vorderseite des Ladeabteils ist. Nach dem Befüllen müssen die Containersäcke gemäss den Anweisungen des Herstellers verschlossen werden. Nach dem Beladen dürfen die Containersäcke nicht angehoben oder von einem Ladeabteil in ein anderes Ladeabteil umgeladen werden. In ein und dasselbe Ladeabteil dürfen nicht mehrere gefüllte Containersä- cke verladen werden. Nach jedem Befüllungsvorgang und nach dem Verschliessen müssen die äusseren Oberflächen der Con- tainersäcke dekontaminiert werden. Das Entladen von Containersäcken, die in abnehmbaren Ladeabteilen befördert werden, erfolgt, wenn das Ladeabteil auf dem Boden steht. Es ist zulässig, Containersäcke, die mit freiem Asbest kontaminierte Abfälle aus Strassenbauarbeiten oder Böden enthalten, durch Kippen des Ladeabteils zu entladen, sofern ein gemeinsam zwischen dem Beför- derer und dem Empfänger vereinbartes Entladeprotokoll eingehalten wird, um zu verhindern, dass die Con- tainersäcke beim Entladen reissen. Das Protokoll muss sicherstellen, dass die Containersäcke während des Entladevorgangs nicht herunterfallen oder reissen.
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