RR10
Sondervorschrift für die Verpackung · ADR 2025
Zu P601
Vollständige Verpackungsanweisung P601 mit Originaltabelle
Die UN-Nummer 1614 muss, wenn der Stoff durch ein inertes poröses Material völlig aufgesaugt ist, in Metall-
gefässe mit höchstens 7,5 Liter Fassungsraum verpackt werden, die so in Holzkisten einzusetzen sind, dass
sie einander nicht berühren können. Die Gefässe müssen durch das poröse Material vollständig ausgefüllt sein,
das auch bei längerem Gebrauch, bei Erschütterungen und selbst bei Temperaturen bis zu 50 °C nicht zusam-
mensinken oder gefährliche Hohlräume bilden darf.
Quelle: Band II · 4.1-105