PP97
Sondervorschrift für die Verpackung · ADR 2025
Zu P206
Vollständige Verpackungsanweisung P206 mit Originaltabelle
Für die der UN-Nummer 3500 zugeordneten Feuerlöschmittel beträgt die höchstzulässige Frist für die wieder-
kehrende Prüfung 10 Jahre. Sie dürfen in Grossflaschen mit einem mit Wasser ausgeliterten Fassungsraum
von höchstens 450 l gemäss den anwendbaren Vorschriften des Kapitels 6.2 befördert werden.
Quelle: Band II · 4.1-83