Zu P407

Vollständige Verpackungsanweisung P407 mit Originaltabelle

UN 1331 Zündhölzer, überall zündbar, dürfen nicht mit anderen gefährlichen Gütern zusammen in dieselbe Aussenverpackung verpackt werden, ausgenommen Sicherheitszündhölzer oder Wachszündhölzer, die in ge- trennten Innenverpackungen verpackt sein müssen. Innenverpackungen dürfen höchstens 700 Zündhölzer, überall zündbar, enthalten.

Quelle: Band II · 4.1-93