Die Originaltabellen enthalten die zugelassenen Verpackungen, Mengengrenzen, zusätzlichen Vorschriften und Fußnoten. Die für einen Stoff geltenden Sondervorschriften ergeben sich aus seiner Zeile in Tabelle A.

Grundlagen: Allgemeine Verpackungsvorschriften (4.1.1) · Zusätzliche und allgemeine Vorschriften (4.1.2 und 4.1.3).

Originalauszug P505, ADR 2025 Band II, Seite 4.1-101
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Textfassung der Originalauszüge

Tabellen werden als ausgelesener Text wiedergegeben. Die verbindliche Zuordnung von Zeilen, Spalten und Fußnoten ist in der Originalansicht oben erkennbar.

P 505 VERPACKUNGSANWEISUNG P 505 Diese Anweisung gilt für die UN-Nummer 3375. Folgende Verpackungen sind zugelassen, wenn die allgemeinen Vorschriften der Abschnitte 4.1.1 und 4.1.3 erfüllt sind: höchster Fassungsraum/ höchste Nettomasse zusammengesetzte Verpackungen Innenverpackungen Aussenverpackungen aus Glas 5 l Kisten aus Kunststoff 5 l aus Aluminium (4B) 125 kg aus Metall 5 l aus Naturholz, einfach (4C1) 125 kg aus Naturholz, mit staubdichten Wänden (4C2) 125 kg aus Sperrholz (4D) 125 kg aus Pappe (4G) 125 kg aus starrem Kunststoff (4H2) 125 kg Fässer aus Aluminium, mit abnehmbarem Deckel (1B2) 125 kg aus Pappe (1G) 125 kg aus einem anderen Metall, mit abnehm- barem Deckel (1N2) 125 kg aus Kunststoff, mit abnehmbarem Deckel (1H2) 125 kg aus Sperrholz (1D) 125 kg Kanister aus Aluminium, mit abnehmbarem Deckel (3B2) 125 kg aus Kunststoff, mit abnehmbarem Deckel (3H2) 125 kg Einzelverpackungen Fässer aus Aluminium (1B1, 1B2) 250 l aus Kunststoff (1H1, 1H2) 250 l Kanister aus Aluminium (3B1, 3B2) 60 l aus Kunststoff (3H1, 3H2) 60 l Kombinationsverpackungen Kunststoffgefäss in einem Fass aus Aluminium (6HB1) 250 l Kunststoffgefäss in einem Fass aus Pappe, Kunststoff oder Sperrholz (6HG1, 6HH1, 250 l 6HD1) Kunststoffgefäss in einem Verschlag oder einer Kiste aus Aluminium oder in einer Kiste 60 l aus Naturholz, Sperrholz, Pappe oder starrem Kunststoff (6HB2, 6HC, 6HD2, 6HG2 oder 6HH2) Glasgefäss in einem Fass aus Aluminium, Pappe, Sperrholz (6PB1, 6PG1, 6PD1) oder in 60 l einem Gefäss aus Schaumstoff oder starrem Kunststoff (6PH1 oder 6PH2) oder in einem Verschlag oder einer Kiste aus Aluminium, in einer Kiste aus Naturholz oder Pappe oder in einem Weidenkorb (6PB2, 6PC, 6PG2 oder 6PD2)