P505
Verpackungsanweisung · ADR 2025, 4.1.4.1 · Verpackung
Die Originaltabellen enthalten die zugelassenen Verpackungen, Mengengrenzen, zusätzlichen Vorschriften und Fußnoten. Die für einen Stoff geltenden Sondervorschriften ergeben sich aus seiner Zeile in Tabelle A.
Grundlagen: Allgemeine Verpackungsvorschriften (4.1.1) · Zusätzliche und allgemeine Vorschriften (4.1.2 und 4.1.3).

Textfassung der Originalauszüge
Tabellen werden als ausgelesener Text wiedergegeben. Die verbindliche Zuordnung von Zeilen, Spalten und Fußnoten ist in der Originalansicht oben erkennbar.
P 505 VERPACKUNGSANWEISUNG P 505
Diese Anweisung gilt für die UN-Nummer 3375.
Folgende Verpackungen sind zugelassen, wenn die allgemeinen Vorschriften der Abschnitte 4.1.1 und 4.1.3 erfüllt sind:
höchster Fassungsraum/
höchste Nettomasse
zusammengesetzte Verpackungen
Innenverpackungen Aussenverpackungen
aus Glas 5 l Kisten
aus Kunststoff 5 l aus Aluminium (4B) 125 kg
aus Metall 5 l aus Naturholz, einfach
(4C1) 125 kg
aus Naturholz, mit
staubdichten Wänden
(4C2) 125 kg
aus Sperrholz (4D) 125 kg
aus Pappe (4G) 125 kg
aus starrem Kunststoff
(4H2) 125 kg
Fässer
aus Aluminium, mit
abnehmbarem Deckel
(1B2) 125 kg
aus Pappe (1G) 125 kg
aus einem anderen
Metall, mit abnehm-
barem Deckel (1N2) 125 kg
aus Kunststoff, mit
abnehmbarem Deckel
(1H2) 125 kg
aus Sperrholz (1D) 125 kg
Kanister
aus Aluminium, mit
abnehmbarem Deckel
(3B2) 125 kg
aus Kunststoff, mit
abnehmbarem Deckel
(3H2) 125 kg
Einzelverpackungen
Fässer
aus Aluminium (1B1, 1B2) 250 l
aus Kunststoff (1H1, 1H2) 250 l
Kanister
aus Aluminium (3B1, 3B2) 60 l
aus Kunststoff (3H1, 3H2) 60 l
Kombinationsverpackungen
Kunststoffgefäss in einem Fass aus Aluminium (6HB1) 250 l
Kunststoffgefäss in einem Fass aus Pappe, Kunststoff oder Sperrholz (6HG1, 6HH1, 250 l
6HD1)
Kunststoffgefäss in einem Verschlag oder einer Kiste aus Aluminium oder in einer Kiste 60 l
aus Naturholz, Sperrholz, Pappe oder starrem Kunststoff (6HB2, 6HC, 6HD2, 6HG2 oder
6HH2)
Glasgefäss in einem Fass aus Aluminium, Pappe, Sperrholz (6PB1, 6PG1, 6PD1) oder in 60 l
einem Gefäss aus Schaumstoff oder starrem Kunststoff (6PH1 oder 6PH2) oder in einem
Verschlag oder einer Kiste aus Aluminium, in einer Kiste aus Naturholz oder Pappe oder
in einem Weidenkorb (6PB2, 6PC, 6PG2 oder 6PD2)