LP903
Verpackungsanweisung · ADR 2025, 4.1.4.3 · Grossverpackung
Die Originaltabellen enthalten die zugelassenen Verpackungen, Mengengrenzen, zusätzlichen Vorschriften und Fußnoten. Die für einen Stoff geltenden Sondervorschriften ergeben sich aus seiner Zeile in Tabelle A.
Grundlagen: Allgemeine Verpackungsvorschriften (4.1.1) · Zusätzliche und allgemeine Vorschriften (4.1.2 und 4.1.3).

Textfassung der Originalauszüge
Tabellen werden als ausgelesener Text wiedergegeben. Die verbindliche Zuordnung von Zeilen, Spalten und Fußnoten ist in der Originalansicht oben erkennbar.
LP 903 VERPACKUNGSANWEISUNG LP 903
Diese Anweisung gilt für grosse Zellen mit einer Bruttomasse von mehr als 500 g, grosse Batterien mit einer Bruttomasse
von mehr als 12 kg und Ausrüstungen, die grosse Zellen oder grosse Batterien der UN-Nummern 3090, 3091, 3480,
3481, 3551 und 3552 enthalten.
Folgende Grossverpackungen sind für Zellen, Batterien und Ausrüstungen, die Zellen oder Batterien enthalten, zugelas-
sen, wenn die allgemeinen Vorschriften der Abschnitte 4.1.1 und 4.1.3 erfüllt sind:
starre Grossverpackungen, die den Prüfanforderungen für die Verpackungsgruppe II entsprechen:
aus Stahl (50A)
aus Aluminium (50B)
aus einem anderen Metall als Stahl oder Aluminium (50N)
aus starrem Kunststoff (50H)
aus Naturholz (50C)
aus Sperrholz (50D)
aus Holzfaserwerkstoff (50F)
aus starrer Pappe (50G)
Zellen, Batterien oder Ausrüstungen müssen in Innenverpackungen eingesetzt oder durch andere geeignete Mittel, wie
Einsetzen in Trays oder durch Unterteilungen, getrennt werden, um einen Schutz gegen Beschädigungen zu gewährleis-
ten, die unter normalen Beförderungsbedingungen verursacht werden können durch:
a) Bewegungen oder Anordnungen innerhalb der Grossverpackung;
b) Berührungen mit anderen Zellen, Batterien oder Ausrüstungen innerhalb der Grossverpackung und
c) Belastungen der Zellen, Batterien oder Ausrüstungen innerhalb der Grossverpackung, die durch das Gewicht darüber
liegender Zellen, Batterien, Ausrüstungen und Verpackungsbestandteile entstehen.
Wenn in der Grossverpackung mehrere Zellen, Batterien oder Ausrüstungen verpackt werden, dürfen Säcke (z. B. aus
Kunststoff) allein nicht für die Einhaltung dieser Vorschriften verwendet werden.
Zusätzliche Vorschrift
Die Batterien müssen gegen Kurzschluss geschützt sein.