Die Originaltabellen enthalten die zugelassenen Verpackungen, Mengengrenzen, zusätzlichen Vorschriften und Fußnoten. Die für einen Stoff geltenden Sondervorschriften ergeben sich aus seiner Zeile in Tabelle A.

Grundlagen: Allgemeine Verpackungsvorschriften (4.1.1) · Zusätzliche und allgemeine Vorschriften (4.1.2 und 4.1.3).

Originalauszug LP102, ADR 2025 Band II, Seite 4.1-139
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Textfassung der Originalauszüge

Tabellen werden als ausgelesener Text wiedergegeben. Die verbindliche Zuordnung von Zeilen, Spalten und Fußnoten ist in der Originalansicht oben erkennbar.

LP 102 VERPACKUNGSANWEISUNG LP 102 Folgende Grossverpackungen sind zugelassen, wenn die allgemeinen Vorschriften der Abschnitte 4.1.1 und 4.1.3 sowie die besonderen Vorschriften des Abschnitts 4.1.5 erfüllt sind: Innenverpackungen Zwischenverpackungen Aussengrossverpackungen Säcke nicht erforderlich aus Stahl (50A) wasserbeständig aus Aluminium (50B) aus einem anderen Metall als Stahl Behälter oder Aluminium (50N) aus Pappe aus starrem Kunststoff (50H) aus Metall aus Naturholz (50C) aus Kunststoff aus Sperrholz (50D) aus Holz aus Holzfaserwerkstoff (50F) aus starrer Pappe (50G) Einwickler aus Wellpappe Hülsen aus Pappe